Alles anzeigenDU musst erklären, warum die "Universallampe" für dein Modell geeignet ist.
Interessehalber - auf was willst du dich aus dem "Street Legal" berufen?
Kein Problem, da steh ich zu.
In einer Zeit, in der man sich inzwischen "zur Erhöhung der Verkehrssicherheit" an jedes Fahrrad zulassungsfrei und ohne jegliche Prüfung mehr Lichtleistung installieren kann als manche Motorräder ab Werk haben, nehme ich mir die Freiheit, eine Universallampe einzubauen.
Ganz zu schweigen von den inzwischen gängigen Xenon- und LED-Fernlicht in Verbindung mit Abblendautomatik, die die Pkw-Hersteller legalisiert bekommen haben.
Vor 20 Jahren war das noch undenkbar! Wegen möglicher Blendung des Gegenverkehrs war Xenon nur für Abblendlicht und mit Auflagen gestattet.
"Street Legal" mit E-Nummer suggeriert dem Verbraucher, dass es grundsätzlich eine für den Straßenverkehr zugelassene Lampe ist, was ja auch richtig ist.
Ganz schön viel Planlosigkeit auf einmal.
An ein Fahrrad kann man so viel Lichtleistung anbringen, wie gesetzlich genehmigt. Man kann sich natürlich jeden Klimbim dranbasteln von mir aus auch einen Suchscheinwerfer. Bleibt trotzdem im Rahmen der StVZO verboten. Kannst dir auch an dein Mopped jeglichen Kram dranklatschen. Legal wird es dadurch nicht, auch wenn du selbst der Meinung bist, dass dies in Ordnung ist. Alternativ kannst du auch eigens entwickeltes Laserlicht an deinem Mopped einbauen, sofern es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ob DU diese Bestimmungen als vernünftig und praktikabel empfindest interessiert hier und auch sonst niemanden.
Zu "street legal" erübrigt sich indes sowieso jeglicher Kommentar