LED statt H7

  • Ganz schön viel Planlosigkeit auf einmal. :wow:


    An ein Fahrrad kann man so viel Lichtleistung anbringen, wie gesetzlich genehmigt. Man kann sich natürlich jeden Klimbim dranbasteln von mir aus auch einen Suchscheinwerfer. Bleibt trotzdem im Rahmen der StVZO verboten. Kannst dir auch an dein Mopped jeglichen Kram dranklatschen. Legal wird es dadurch nicht, auch wenn du selbst der Meinung bist, dass dies in Ordnung ist. Alternativ kannst du auch eigens entwickeltes Laserlicht an deinem Mopped einbauen, sofern es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ob DU diese Bestimmungen als vernünftig und praktikabel empfindest interessiert hier und auch sonst niemanden.

    Zu "street legal" erübrigt sich indes sowieso jeglicher Kommentar :roll:

  • Also die LED baue ich ein weil mir die night breaker schon 2x durchgebrannt sind und 1x bei gut 100 in der Nacht in einer Kurve und das war echt gefährlich... Es ist gut ausgegangen aber hätte auch ganz blöd sein können...

  • Ganz schön viel Planlosigkeit auf einmal. :wow:


    An ein Fahrrad kann man so viel Lichtleistung anbringen, wie gesetzlich genehmigt. Man kann sich natürlich jeden Klimbim dranbasteln von mir aus auch einen Suchscheinwerfer. Bleibt trotzdem im Rahmen der StVZO verboten.

    Wenn du meinst...


    Ich rede von den für Fahrräder zugelassenen Zubehörlampen, die es inzwischen schon mit enormer Lichtleistung gibt, sodass diese wirklich einem Suchscheinwerfer gleichen. Dagegen sind die legalen LED-Nachrüstlampen ein Witz.

    Und da kräht kein Hahn nach, wenn die auf "Fernlicht" justiert sind, damit der Radfahrer auch schön viel sieht. Ob er damit blendet interessiert den doch nicht.

  • Sehr gut, wieder die persönliche Wahrnehmung ohne jegliche Substanz. Wenn Lampen StVZO zugelassen sind, entsprechen diese denn gesetzlichen Bestimmungen. Einbau steht auf einem anderen Blatt. Falscher Einbau ist ein Mangel der in jedem Bereich passieren kann. Und ob du mit bloßem Auge erkennen kannst, welche Lampe StVZO zugelassen ist, wage ich mal zu bezweifeln.

  • Es steht auf jedem Scheinwerfer mit welchem Leuchtmittel er geprüft und zugelassen wurde. Alles andere ist ohne Ausnahmegenehmigung oder Eintragung illegal. Das ist die gesetzliche Lage.

    Letztendlich muss es jeder mit sich selbst ausmachen ob er mit erloschener Betriebserlaubnis fährt.


    Ich persönlich finde die Regelung auch Blödsinn.

    Die LED passen mittlerweile wirklich gut zu den Reflektoren. Da geht es mehr drum, ob das Ganze in den Scheinwerfer passt und der von hinten "dicht" ist.


    Am Rad habe ich eine Lupine, der Scheinwerfer hat Tagfahrlicht, Fahrlicht in 2 Stufen und Fernlicht.


    Der Scheinwerfer stellt fast alle HalogenScheinwerfer in den Schatten.

    Und ist zugelassen!


    Am Motorrad fahren wir die aktuell stärksten zugelassen H1-4 bzw 7Leuchten.

    Da wir sogar wie nie nachts fahren, wäre die LED nur wegen der Betriebssicherheit interessant.

    Mitglied 221 im Bol d'or Club e.V.
    Turtle-Hilfe
    "Monty Burns" made by Terpi :)

  • Scheinwerfer fürs Kraftrad müssen nach ECE R53 ausgeführt sein. In der ECE sind auch die zulässigen Leuchtmittel festgehalten. Das sind bis zum heutigen Tage die Halogenlampen in den entsprechenden Bauformen wie H4 oder H7.


    Leuchtmittel mit LED sind nicht Bestandteil der ECE - Daher kann es auch keine ABE für die Leuchtmittel geben. Als Ausweg bleibt tatsächlich nur eine Zulassung mit einer AGB die aber nicht universell gelten kann sondern immer nach konkreter Prüfung in einem bestimmten Schweinwerfer gültig ist.


    Solange die ECE 53 (und andere ECE Regelungen) nicht entsprechend angepasst sind, muss man sich entweder an die Vorgaben halten oder wechselt nach persönlicher Risikoabwägung auf eine nicht zugelassene Kombination.


    Solange die Beleuchtung nicht ursächlich für einen Unfall war, sind die Folgen hier nachzulesen https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/

  • Wadde ma... Hab ich das richtig verstanden? Du hast 748€ hingelegt, damit du dir eine LED "Birne" reinbasteln darfst?

    Nein.
    Ich hab 748€ hingelegt um zwei LED-"Birnen" verwenden zu dürfen. :D


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich will bei Nacht was sehen, den Gegenverkehr nicht blenden und legal unterwegs sein. :nixweiss:


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Ich will bei Nacht was sehen, den Gegenverkehr nicht blenden und legal unterwegs sein. :nixweiss:

    Nette Schein-Legalität, die der Prüfer da verkauft hat :rolleyes: .

    Ich vermute der Prüfer hat nicht deinen Scheinwerfer ausbauen lassen oder das ganze Motorrad mit dem Scheinwerfer + Leuchtmittel zum lichttechnischen Institut geschickt? Nein was frage ich, das dürfte viel teurer als "nur" 748 € sein.


    Solange das bei dir niemand ankreidet, hast du Glück. Bei mir würde das nicht durchgehen, nicht wegen dir oder der Leuchten, sondern damit die Prüfer mit diesem unzulässigen Mist aufhören. Aber das ist ja zugegebenermaßen noch wirklich harmlos.

  • 748,- für ein LTI-Gutachten hört sich nicht unrealistisch an. Sehr viel teurer ist das für Pkw-Scheinwerfer auch nicht.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Scheinwerfer fürs Kraftrad müssen nach ECE R53 ausgeführt sein. In der ECE sind auch die zulässigen Leuchtmittel festgehalten.

    Nein. In der R53 ist nur der Anbau geregelt (Anzahl, Anbaumaße, Farbe, elektrische Schaltung).


    Warum man das bei den LEDs nicht hinbekommt, eine allgemeine, internationale Teilegenehmigung hinzubekommen und stattdessen nur ne nationale Zulassung hat (=ABG), weiß ich nicht.

    Könnte auch ne Preisfrage für die Hersteller sein, vielleicht ist die ECE-Teilegenehmigung einfach zu teuer.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Nein. ....

    Jein :-= da das ganze ja ein Rattenschwanz an Vorschriften ist (muss ich dir ja nicht sagen)


    ECE R53 legt die verwendbaren Scheinwerfer nach den ECE 1, 8, 20, 72.....113 fest. Bei einem Scheinwerfer der z.B. nach ECE R72 geprüft ist wird wiederum ein Leuchtmittel nach ECE R37 vorausgesetzt....


    Deswegen die Verkürzung auf die ECE R53....


    Scheint genehmigungstechnisch ein recht umfangreiches Verfahren zu sein und benötigt Zeit und vermutlich auch Geld.... eine AGB scheint da einfacher und preiswerter zu sein.