LED statt H7

  • Ich habe die Ultinon in meiner V-Strom verbaut (dafür gibt es Freigabe).

    Unterschied wie Tag und Nacht, Einbau ging einfach von statten.

    Tipp: Das 2er Pack (für PKW) kaufen und sich mit einem anderen Biker "teilen"

    Die Leuchtmittel sind identisch. 1er Pack kostet 75€, 2er Pack bekommt man mit Glück für 79€

    https://www.ebay.de/p/18047195752?iid=305009716474

    Bei seiner CBF braucht er beide ;-)

  • Wenn es die SC58 ist, ist die LED nur für Fernlicht zugelassen.

    Viele Gruesse
    Thomas


    6- Gang Getriebe fuer CB Sevenfifty verfügbar, einfach fragen..............

  • Eine normale H4-Lampe habe ich natürlich immer dabei, damit ich die bei Bedarf schnell auswechseln kann.

    Wenn du an den "richtigen" kommst, wird das als Vorsatz ausgelegt....


    Ich hab meine LED-Leuchtmittel eintragen lassen...


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Auf die Diskussion freu ich mich schon. Da werde ich Rückgrat zeigen.

    Zudem kann ich mich ja auf das "Street Legal*" berufen.

    Es dürfte schwer zu erklären sein, weshalb eine Universallampe bei genügend Platzfreiheit für das eine Modell geeignet sein soll und für ein anderes nicht.


    Auch wenn der "richtige" mir dann erklären wird, dass er dafür nichts kann und nur seinen Job macht.

    Abgesehen davon kann ich mich an die letzte Kontrolle kaum noch erinnern, die ist schon Jahrzehnte her.

    Hatte ich wohl Glück. Hängt vielleicht auch damit zusammen, dass ich nicht mittels Brülltüte "Hier bin ICH, kontrolliert mich!" rufe.

    :groel:

  • Auf die Diskussion freu ich mich schon. Da werde ich Rückgrat zeigen.

    Zudem kann ich mich ja auf das "Street Legal*" berufen.

    Es dürfte schwer zu erklären sein, weshalb eine Universallampe bei genügend Platzfreiheit für das eine Modell geeignet sein soll und für ein anderes nicht.


    Ich wünsche dir viel Erfolg.


    Es kommt dann mit 98%iger Sicherheit der Spruch
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

    Es steht nämlich in der Packungsbeilage warum das Leuchtmittel nur für die Fahrzeuge in der Liste zugelassen sind

    und für alle anderen gilt: "Betriebserlaubnis erloschen".


    Da wird dann auch nicht lange diskutiert, sondern stillgelegt.
    Die Kontrollgruppe Krad ist da recht fit.

    Nebenbei:
    Die Eintragung hat mich knapp über 100€ beim TÜV und nochmal irgendwas um die 30€ bei der Zulassung gekostet.


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Nene, so läuft das auch nicht.


    DU musst erklären, warum die "Universallampe" für dein Modell geeignet ist. Aber du hast sicherlich privat per professionellstem Augenmaß überprüft, ob es zu Wärmestau, ungewollter Lichtstreuung etc. in allen denkbaren Szenarien kommen könnt und somit amtlich für gut befunden ;) .



    Interessehalber - auf was willst du dich aus dem "Street Legal" berufen?

  • Welche LED Leuchtmittel hast du eintragen lassen, und welcher Prüfer war so blöd, das zu tun?

  • Welche LED Leuchtmittel hast du eintragen lassen, und welcher Prüfer war so blöd, das zu tun?


    :sup1:


    Mit der Eintragung von LEDs ohne lichttechnisches Gutachten kann man sich den Allerwertesten abwischen.

  • Das würde mich jetzt auch mal interessieren.

    War das Motorrad im Verwendungsbereich genannt oder nicht?

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • War das Motorrad im Verwendungsbereich genannt oder nicht?

    Nein, war es nicht.

    Er hat das Gutachten von Phillips für ein ähnliches Fahrzeug zugrunde gelegt.

    Ich hab auch nochmal in meinen Unterlagen gesucht...die 100€ waren für die Eintragung der Gabelbrücke in Verbindung

    mit dem Sonderlenker.


    Die Eintragung für das Licht hat 748€ gekostet.



    Edit:
    Uups...komplett überlesen...


    @Larsi99: Ich hab ein Lichttechnisches Gutachten erstellen lassen müssen für die Eintragung. ;)


    KTM Adventure 1190 R 658153_5.png

  • Wadde ma... Hab ich das richtig verstanden? Du hast 748€ hingelegt, damit du dir eine LED "Birne" reinbasteln darfst?

  • DU musst erklären, warum die "Universallampe" für dein Modell geeignet ist.


    Interessehalber - auf was willst du dich aus dem "Street Legal" berufen?

    Kein Problem, da steh ich zu.

    In einer Zeit, in der man sich inzwischen "zur Erhöhung der Verkehrssicherheit" an jedes Fahrrad zulassungsfrei und ohne jegliche Prüfung mehr Lichtleistung installieren kann als manche Motorräder ab Werk haben, nehme ich mir die Freiheit, eine Universallampe einzubauen.

    Ganz zu schweigen von den inzwischen gängigen Xenon- und LED-Fernlicht in Verbindung mit Abblendautomatik, die die Pkw-Hersteller legalisiert bekommen haben.

    Vor 20 Jahren war das noch undenkbar! Wegen möglicher Blendung des Gegenverkehrs war Xenon nur für Abblendlicht und mit Auflagen gestattet.


    "Street Legal" mit E-Nummer suggeriert dem Verbraucher, dass es grundsätzlich eine für den Straßenverkehr zugelassene Lampe ist, was ja auch richtig ist.

  • ..."Street Legal" mit E-Nummer suggeriert dem Verbraucher, dass es grundsätzlich eine für den Straßenverkehr zugelassene Lampe ist, was ja auch richtig ist.


    Das Deine hier vorgetragene Argumentation eher das berühmte Pfeifen im Wald ist, weist Du sicher selbst. Am dünnsten ist aber das zitierte Argument, denn auf dem Beipackzettel steht unübersehbar der Hinweis, das die Zulassung nur für gelistete Scheinwerfer gilt - und für alle anderen eben nicht. Was man davon halten kann, ist dem Richter am Ende des Tages ziemlich egal.


    Ja, ich habe gut reden, meine SC60 gehört in den erlauchten Kreis der erlaubten H4-Umrüstung - und es ist wirklich besser, als das Original-Teelicht.