Entwurf neue StVZO ab 01/24

  • Zwischen Bund und Ländern wird über eine neue StVZO beraten. Dabei wird altes bekanntes neu geordnet und einiges neues festgeschrieben z.B. Erlöschen einer Betriebserlaubnis nach Veränderungen

    Da es sich um einen Entwurf handelt, sind Änderungen durchaus möglich wenn vielleicht auch wenig wahrscheinlich.


    Der neue Entwurf: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…df?__blob=publicationFile


    Im Vergleich die altem jetzt gültige StVZO https://www.gesetze-im-interne…JNR067910012BJNE001304119

  • Das ist ja interessant und ich muß mich da mal wieder auf den laufenden Stand bringen. Dann warte ich noch ein bisschen.


    Bisher war der jeweils aktuelle Konitzer/Wehrmeister eigentlich als Kommentar incl der zitierten Beispiele, eine sowohl bei der Polizei, bzw beim Eintrager anerkannte und zitatfähige Quelle.

  • Ich dachte, die StVZO sollte seit 2007 sukzessive durch die FZV abgelöst werden ...
    Aber klar, mit mehr Gesetzen läuft alles viel besser in D.



    Zitat

    https://www.bussgeld-info.de/verkehrsrecht/


    In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird in Teilen die Zulassung von Fahrzeugen auf deutschen Straßen geregelt. Vor allem technische Details werden hier festgelegt. Diese Rechtverordnung wird in naher Zukunft abgeschafft werden. Sie wird ersetzt durch zwei neue Verordnungen. Diese sind die Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und die Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV).


    Am 01. März 2007 wurde diese Abschaffung bereits in großen Teilen vollzogen, als die Fahrzeug-Zulassungsordnung aus der Fahrzeugregisterverordnung hervorging und Teile der StVZO überflüssig machte.

  • Ich bin mal gespannt, ob sie die 3,5t bei Klasse B anheben auf 4,25t oder den B196 auf die EU ausweiten.

    Das ist eine Frage der neuen EU-Führerscheinrichtlinie die noch beschlossen werden muss und die danach in nationales Recht umgesetzt werden muss - also irgendwann.


    Da dieses Thema aber mit dem Entwurf der StVZO GAR NICHTS zu tun hat, bitte ich dieses Thema in einem neuen Thread zu behandeln.


    Menschen die unzufrieden sind, Weltverbesserer und Nörgler die nichts zum Thema Entwurf StVZO beitragen bitte ich die Finger still zu halten oder sich in anderen Themen zu betätigen. Ich würde ungern einen Mod bitten mit dem Besen hier durchzugehen!

  • Eine Neufassung mit dem Ziel besserer Systematik und Verständlichkeit für Jedermann kann ich nur begrüßen!


    Ich habe die StVO und StVZO mal vor fünf Jahrzehnten auswendig lernen dürfen und erinnere mich noch mit Freude an Klausen mit Themen wie:


    „Der eisenbereifte gläserne Marmeladeneimer im grenzüberschreitendem Verkehr im Wandel der Jahreszeiten.“


    :boese:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Wir hatten nur den eisenbereiften Elektrokarren, von Fußgängern an Holmen geführt.

    Ich dachte, die StVZO sollte seit 2007 sukzessive durch die FZV abgelöst werden ...
    Aber klar, mit mehr Gesetzen läuft alles viel besser in D.

    Nein. Die StVZO hat früher alles geregelt, z.B. auch die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also das ganze Führerscheingedöns. Das findet sich schon ewig in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Zulassungsverfahren ist in die FZV ausgewandert. Und jetzt ist der übriggebliebene "Rumpf" halt mal fällig.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Für Normalmenschen ohne Übung im und Zeit genug für das Lesen von 291 Seiten Beamtendeutsch ist das ein bisschen anstrengend.

    Ich hab im Dokument mal ein für mich aktuell relevantes Thema gesucht und diesen Absatz gefunden:


    Zitat
    1. 3.1. Änderungen, durch die keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, müssen nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs füh- ren; dennoch besteht die Pflicht der fahrzeughaltenden Person, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug jederzeit in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs über- prüft. Will die fahrzeughaltende Person Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen oder vornehmen lassen, muss sie sich darüber im Klaren sein, dass die Betriebser- laubnis des Fahrzeugs erlöschen kann.

    Für meine Begriffe ist das nicht eindeutig formuliert und/oder ich verstehe es nicht. Konkretes Beispiel: Ich schraube bei meinem Motorrad, das mit zwei Sitzplätzen eingetragen ist, die Sozius-Fußrasten ab. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern = 0. Vorschriftsmäßiger Zustand? Keine Ahnung.

    Wirklich schlauer werde ich durch dieses Riesen-Dokument nicht.

  • Würde das Bsp. (1.3.1) bspw. auf eine Auspufftüte ohne E-Kennzeichen anwenden.

    Keine Gefährdung aber nicht vorschriftsmässig?

    Somit kann/wird die Betrieberlaubniss erlöschen? Mit E-Kennzeichen nicht


    Ohne Soziusfussrasten kann ein Sozius theor. mitfahren (da Sitz vorh.) also ist er gefährdet?

    Das Fahrzeug hat dann keine Zulassung? Je nach dem wie es im Schein Eingetragen ist

    :gruebelx:

  • Häufig ist es auch im Fahrzeugschein schon eindeutig geregelt .

    Ich zitiere jetzt mal den diesbezüglich vollständigen Passus aus dem Schein/der Zulassungsbescheinigung Teil 2 der XBR.


    Da steht unter S1:

    Sitzplätze 2


    unter den Bemerkungen:

    zu S1 wahlweise m. Einzelsitz dann ohne Fußrasten für Beifahrer.

  • Für Normalmenschen ohne Übung im und Zeit genug für das Lesen von 291 Seiten Beamtendeutsch ist das ein bisschen anstrengend.

    Ich hab im Dokument mal ein für mich aktuell relevantes Thema gesucht und diesen Absatz gefunden:


    Zitat
    1. 3.1. Änderungen, durch die keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, müssen nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs füh- ren; dennoch besteht die Pflicht der fahrzeughaltenden Person, dafür zu sorgen, dass sich das Fahrzeug jederzeit in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet. Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs über- prüft. Will die fahrzeughaltende Person Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen oder vornehmen lassen, muss sie sich darüber im Klaren sein, dass die Betriebser- laubnis des Fahrzeugs erlöschen kann.

    Für meine Begriffe ist das nicht eindeutig formuliert und/oder ich verstehe es nicht. Konkretes Beispiel: Ich schraube bei meinem Motorrad, das mit zwei Sitzplätzen eingetragen ist, die Sozius-Fußrasten ab. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern = 0. Vorschriftsmäßiger Zustand? Keine Ahnung.

    Wirklich schlauer werde ich durch dieses Riesen-Dokument nicht.


    Ohne Soziusfussrasten kann ein Sozius theor. mitfahren (da Sitz vorh.) also ist er gefährdet?

    Das Fahrzeug hat dann keine Zulassung? Je nach dem wie es im Schein Eingetragen ist

    §§ 30, 61 StVZO -

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61.html

    In der gültigen StVZO bezieht es sich auf §61 (§30), im Entwurf der neuen ?


    Bei meiner VTR steht im Schein unter S.1 (Sitzplätze) 1: Wahlw.2, Dann H.Fussrasten Abschrauben

    (macht streng genommen gar keinen Sinn, wenn 2 Personen dann Fussrasten abschrauben)?! gemeint ist wohl wenn 1, dann Fussrasten abschrauben.


    "Egal" Beamten-/Juristen-Deutsch.


    Draufsetzen und losfahren :0018:

  • Verständlichkeit und Eindeutigkeit für Gesetze wäre wünschenswert, ist aber zunehmend die Ausnahme.


    Eindeutigkeit wird dann erst auf dem Klageweg erreicht, wenn die letztmögliche Gerichtsinstanz für einen konkreten Einzelfall entscheidet.

    Abweichende Sachverhalte bleiben offen.


    In einer immer komplexeren Welt ist LMMA oft die Folge.


    Schwierig. :D

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ein Motorrad (hier o. Beiwagen) ist im Prinzip nicht komplexer wie vor 50...Jahren (bez. der Sitze), es wird rechtl. wohl oft kompliziert gemacht ("Verantwortungsverschiebung" Hintertür für Juristen?)

    "Man soll offenbar den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen" Beim Treppensteigen ein Fuß nach dem anderen setzten, welcher zuerst? Rechte oder Linke? Sorry :nixweiss:


    so long :0018: