Garantie und EU-zugelassener Zubehörauspuff

  • Moin,


    mein Forza 125 (letztes Jahr gekauft) hört sich im Serienzustand einfach zu blechern an. Ich spiele daher mit dem Gedanken mir einen LeoVince Nero zu kaufen. Mein Forza steht in Spanien. Laut LeoVince Spanien ist die Anlage ECE/EU-homologiert.


    Mein lokaler spanischer Honda-Händler meinte aber, er rät mir wegen der Erhaltung der Garantie davon ab, diese Anlage zu montieren.


    Was ist richtig - erlischt die Garantie bzw. kann Honda mir bei einem Garantiefall Schwierigkeiten machen, wenn eine zugelassene Zubehörauspuffanlage montiert ist?


    Danke für Eure Antworten.

    orish

  • Meiner Auffassung nach, müßte der Händler den Nachweis führen, das der Zubehörauspuff schuld ist. Aber, wer hat auf so langwierige Diskussionen Lust und Zeit?


    Bessere Variante. Zur PC58 hat mir mein Händler einen Zubehörauspuff empfohlen. Per E-Mail dokumentiert. Ich hab damals abgelehnt, aber dann käme er da sehr schwierig raus.


    Liebe Grüße
    Mike

    ____
    Do wu Hasen Hosen häse und Hosen Husen häse, do kumm ich her.

  • ralfr - hast du den Arrow mal gehört? Wie hört der sich im Vergleich zu LeoVince an?


    Edit: Hab gerade ein Video gefunden...

  • ralfr - hast du den Arrow mal gehört? Wie hört der sich im Vergleich zu LeoVince an?

    nein, gehört habe den nicht - wie schon vorher geschrieben, hat das nur optische Gründe -> der ist nicht so lang wie der Leovince und sieht daher für mich "besser" aus


    Lesestoff - > RE: Sportauspuff

  • .... müßte der Händler den Nachweis führen, das der Zubehörauspuff schuld ist. ....

    Mike

    Mike, generell muss derjenige der etwas haben möchte, beweisen dass die Ansprüche berechtigt sind. Also der Fahrzeughalter muss beweisen, dass der Auspuff nicht die Ursache war. Im deutschen Recht rund um den Kaufvertrag gilt allerdings die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten. Vom Recht in Spanien habe ich aber keine Ahnung...

  • Meine Meinung: Wenn die Anlage eine KB Nummer hat, dann ist sie für das Fahrzeug zugelassen und geprüft. Ich hatte immer und überall solche Anlagen drauf, da erlischt gar nix. Habe auch noch nie gehört oder gelesen das ein Garantieanspruch aufgrund einer konformen Abgasanlage verweigert wurde. Wenn man sich selber etwas zusammenbaut kann das natürlich anders aussehen. Über die Fragestellung Garantieverlust würde ich mir eher im Kontext Nachrüst-Luftfiltern Gedanken machen. Denn läßt sich leicht hat ein Zusammenhang herstellen.

    Rennrollerfahrer: Honda SH 150i mit echten 289.5 PS und 150 N/dM Drehmoment.

  • Es geht um einen Schaden für den die Auspuffanlage (Zubehör) ursächlich war - und du darfst dann natürlich gegen den Garantiegeber klagen... wirst aber nicht gewinnen.

    Deswegen ist es ok wenn der örtliche Händler in Spanien seine Warnung genau wegen dieses Punktes ausspricht.

    Jetzt kann man natürlich überlegen welche Schäden durch einen ABE Zubehörauspuff verursacht werden könnten, die Wahrscheinlichkeit abwägen und dann der persönlichen Meinung sein, dass das Risiko ein überschaubares ist und geht das Rest-Risiko ein.

  • .... müßte der Händler den Nachweis führen, das der Zubehörauspuff schuld ist. ....

    Mike

    Im deutschen Recht rund um den Kaufvertrag gilt allerdings die Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten.

    Das gilt bei der Gewährleistung, die etwas ganz anderes ist als eine Garantie. Denn die Gewährleistung hast Du gegenüber dem Händler, die Garantie gegenüber dem Garantiegeber (z.B. Honda).Die Bedingungen der Gewährleistung sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie (also das Anbieten einer Garantie) ist keine gesetzliche, sondern eine freiwillige Leistung, wobei das sogenannte Kleingedruckte zu beachten ist. Es könnte also durchaus irgendwo in den Garantiebedingungen stehen, was überhaupt von der Garantie abgedeckt wird und was nicht. Und unter welchen Bedingungen.

    Meine Meinung: Wenn die Anlage eine KB Nummer hat, dann ist sie für das Fahrzeug zugelassen und geprüft.

    Wenn etwas eine KB-Nummer hat, dann ist es für irgendein Fahrzeug zugelassen. Ob für Deines kannst Du dann z.B. der ABE entnehmen. Sonst könntest Du auch den Auspuff einer 125er an eine 1000er basteln oder anders herum, Hauptsache es gibt eine KB-Nummer.

    Forza 125 (BJ 2022): Spritmonitor.de nach odometer_1343672.png km (verkauft)
    NC 750 DCT (BJ. 2023): Spritmonitor.de nach odometer_1419352.png km

  • Genauso meinte ich das, für ein spezifisches Fahrzeug zugelassen = ABE.

    Rennrollerfahrer: Honda SH 150i mit echten 289.5 PS und 150 N/dM Drehmoment.

  • Gesetze sind Gesetze, ob nun sinnig oder nicht, sei dahin gestellt. Das ist Theorie.

    In der Praxis wissen die Fachmänner unter uns, dass ein Sportauspuff mit ABE noch keine z.B. Motorschäden verursacht hat. Oder kennt wer einen Fall ?


  • Wenn Du schon mit Theorie und Praxis anfängst.

    Die "Fachleute" wissen, daß ein Gesetz keine Theorie sondern Praxis ist und im Zweifel erstmal angewendet werden kann.

  • In der Praxis wissen die Fachmänner unter uns, dass ein Sportauspuff mit ABE .......

    z.B. wegen falschem Ausströmwinkel die heißen Abgase an das OEM Kofferset geblasen hat und diese damit zum schmelzen gebracht hat.

    Wäre das alles mit OEM Teilen passiert gäbe es ein neues kostenloses Kofferset... mit Zubehör Auspuff gibt es auf Garantie nichts... da fängt dann der Streit mit dem Auspuffhersteller an. (Ich weiß es ist kein Motorschaden)


    Es geht doch nur darum, dass ein FHH in Spanien wegen möglicher Garantieprobleme vor der Montage gewarnt hat...... Man kann aber natürlich auch mit vielen Punkten versuchen die Grantiebedingungen von Honda außer Kraft setzen zu wollen. Viel Spaß dabei...


    By the Way... Garantie ist natürlich kein "Gesetz" sondern ein einseitiges Rechtsversprechen das vom Hersteller an unbekannte Käufer ausgesprochen wird. Das ganz unterliegt dann den Bedingungen die der Hersteller festgelegt hat (sofern sie kein Gesetz verletzen)