Der ultimative "Was habt ihr euch als letztes gekauft ?"! Thread3




  • gestern gekommen, ich darf raus damit (bei uns) ..........für einen schnittigeren Fahrstil........oder um Kurven besser schneiden zu können




    messer.JPG

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    Nach schräg kommt flach


    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist


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  • Alprider, dann pass auf, wenn du zum Billigshoppen nach Schland fährst, was Du in der Tasche hast ;-)

    Kaum macht man es richtig, schon funktionierts :roll:

  • Das Hunter pro M vom Alprider gilt mit dem "Ohr" formal als Einhandmesser und fällt damit halt unabhängig von der Größe/Form unter §42a.

    Ich finde die Defiinition "Einhandmesser" bei diesem Messer ja einfach als an den Haaren herbeigezogen, Wenn man das Ding jemand das erste Mal zum einhändigen öffnen gibt, dann schneidet er sich eher in die Finger, als daß er es schnell aufbekommt und so wird es normalerweise genauso wie die "Nupsi" Messer zweihändig geöffnet. Wenn jemand zeigen will, wie toll das einhändige Öffnen geht, hat er damit geübt und muß es genau richtig schon vorher in der Hand plaziert haben.

    Seid ihr Jemals auf ein Taschenmesser angesprochen worden?

    Ich habe seit Kindheit fast immer ein Taschenmesser in der Tasche und bin noch nie diesbezüglich angesprochen worden.

    Es gibt es sonst auch bei gleicher Größe ohne Ohr als Hunter pro (ohne M) und ist dann §42a "frei", bei den "Nupsi" messern kann man ihn oft sogar abschrauben.


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  • Du hast ja im Grunde recht, das Thema Messer und Waffenrecht ist schon recht bekloppt, übrigens nicht nur in Deutschland,in Frankreich und Grossbritannien ist es noch härter.


    Das Problem ist leider, dass einfach zuviele Idioten mit einem Messer in der Tasche rumlaufen und glauben, sie hätten eine Lösung für zwischenmenschliche Probleme dabei. Dann gibts auch viele Kriminelle, die mit Messern bewaffnet vorsätzliche Straftaten begehen. Das Waffenrecht versucht, einen halbwegs sinnvollen Kompromiss zu finden.


    Mir wäre auch lieber, wenn man das Führen von Messern im Waffenrecht auch mal von dem Vorstrafenregister abhängig machen würde, lauf doch rum womit du willst, solange du keine Vorstrafen hast, haste eine, dann darfste garnix mehr in der Öffentlichkeit führen. Aber das wäre auch schlecht zu überprüfen.Und bei Ersttätern wäre es unwirksam....


    Es ist hat kein einfaches Problem, aber wieder eins, bei dem wir uns bei den Idioten bedanken können, die ihre Probleme mit einer Waffe lösen wollen.

    Kaum macht man es richtig, schon funktionierts :roll:

  • Naja, ein wenig muss man schon differenzieren. Das Taschenmesser im Rucksack beim Wanderer wird die Ordnungsmacht bestimmt nicht jucken.

    Und in der Öffentlichkeit gibt es keinen Grund ein Messer mitzuführen. Zumindest habe Ich noch keines vermisst.


    Daß das jeder anders sieht, für mich kein Problem.

    Gruß Gerhard

  • Ein Einhandmesser im Rucksack ist unabhängig von der Größe genauso unzulässig und die Leute die mir erzählen, daß es kein Grund gäbe ein Messer in der Tasche zu haben, erinnern sich komischerweise, wenn sie es brauchen, wer immer eins mit hat. Die lasse ich dann gnadenlos Abbitte leisten und wenn es nötig ist auch mit einem Kniefall vor meinem superduper tollen Messer..


    Einhändigkeit ist ein nachvollziehbares Beispiel für einen Grund den §42 a für ein per Definition Einhandmesser begründet auszuhebeln,

    Denn es gehört neben Größe/Form/Art der Öffnungsmöglichkeit auch noch die Anwendung dazu.

    Darüber sind ja auch Messer im Rettungsdienst, aber auch Kochmesser bei einem Koch, der damit zur Arbeit geht, ausgeschlossen.


    Ich mach jetzt hier mal Feierabend oder es wird ein neuer Thread dazu aufgemacht und dann hätte ich auch schöne Messer zum Einstellen.

  • Drehmomentschlüssel und Gabelringschlüsselsatz für die Schrauberhalle. Langsam nimmt die Ausrüstung Gestalt an. Aber wie iel man Geld in Werkzeug versenken kann, ist schon heftig. Hmpf.

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    Do wu Hasen Hosen häse und Hosen Husen häse, do kumm ich her.

  • Das ist ein zu großem Teil überholter alter Spruch aus der Zeit vor den achtzigern. Da gab es fast nur entweder Premiummarken oder Schrott. Die Uhr hat sich weitergedreht.

    Irgendwann kamen Zweitlinien und auch nicht Premiumhersteller (sehr früh zB Carolus/Proxxon etc) mit durchaus tauglichem Werkzeug auf den Markt und dann hat sich alles verschoben.

    Mittlerweile gibt es durchaus auch im professionellen Bereich verwendbares Noname Werkzeug zu einem Drittel bis Viertel des Preises von Premiumwerkzeug..


    Jemand der das sehr konsequent zu seinem Vorteil umsetzt ist zB Würth. Da wird überwiegend halbwegs taugliches Noname/Zweitlinienwerkzeug auf den Namen Würth gebrandet und verkauft. Sehr geschickt war es gleichzeitig sowas wie ein Markenbewußtsein aufzubauen,und so gibt es Anhänger die mittlerweile sogar darauf schwören, obwohl es nichts anderes als.taugliches umgebrandetes Noname Werkzeug halt zum knapp Premiumherstellerpreis ist.

    Ein eigener Flugplatz und eine eigene Oper ist ihm zu gönnen, denn er hat halt zum richtigen Zeitpunkt die Bedürnisse erkannt umgesetzt. und das hätte ja jeder machen können.

  • Super! Dann braucht Dir auch keiner den Unterschied zwischen Parkside oder Luxtools und Einhell oder gar Bosch zu erklären.

    Allesamt auch in 2024 noch erhältlich…

    Gruß, x eleven