lackiertes windschild

  • darf ein biker sein windschild--hier zb.!!! pan 11 er und 13 er--teillackieren (untere hälfte) oder ganz lackieren, ohne das die betriebserlaubnis erlischt?


    seis dahingestellt ob sinnvoll oder nicht...


    danke für eine antwort

  • Moin,


    solange sichergestellt ist, dass sich die Eigenschaften (des Fahrzeugs und des Windschildes) nicht negativ verändern, sollte das kein Problem sein.


    Fahrzeugeigenschaften: Sicht auf die Strasse (Nahbereich Vorderrad) - sollte weniger das Problem sein.


    Windschild-Eigenschaften, insbesondere Bruch- und Splittersicherheit :gruebelx:
    Viele Kunststoffe können garnicht oder nur mit ganz bestimmten Lacken überlackiert werden, ohne zu verspröden oder sonstwie ihre Eigenschaften zum Negativen zu verändern. Dass hier keine negativen Effekte zu erwarten sind, ist durch Materialgutachten, Herstellerbescheinigungen oder ähnliches zu belegen. Könnte aufwändig und teuer werden.


    Da würde ich als erstes mal beim Hersteller des Windschildes anfragen, ob das Material für Lackierung geeignet ist und welche Einschränkungen dabei zu beachten sind.




    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Da die Passgenauigkeit der Zubehörscheiben sehr zu wünschen übrig lässt, habe ich an das Originalwindschild meiner VFR lackieren lassen. Das Ergebnis seht ihr hier:


    image.jpg

  • danke an alle, auch an olaf, aber leider kam ausser einem: sollte...(danke dennoch nochmal)-keine auskunft, was der tüv sagt/e.


    erlaubt, offiziell, hmmmmmmmmmmmmmmm..


    arhat grüsst

  • Moin,


    'ne globale Aussage "offiziell erlaubt" wirst Du nie bekommen, dazu sind zu viele Unwägbarkeiten dabei.


    Folierung dürfte da tatsächlich die unkritischste Variante sein ...




    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Was erwartest du denn?:gruebelx:


    Das ist hier ein Forum,
    nicht der TÜV und nicht der Windschildhersteller.
    Rate mal, wer dir exakte, hundertprozentig zutreffende Auskünfte geben könnte? ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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    Einmal editiert, zuletzt von Afrikaans ()

  • jaaaaa!!


    AFRIKAANS; DU HAST RECHT; DAS ICH DARAN NICHT GEDACHT HABE;


    der tüv, der!! ja der kanns mir sagen, jessus maria.


    es hätte aber doch jemand was genaues wissen können, --möglich wäre es und:


    NAJ; FRAGEN GEHÖRT DOCH ZUM FORUM DAZU; ODERRR?


    ok, danke an alle, frag ich eben da nach, byby.


  • Tz, tz, tz.


    Geblitzdingst mit nem Mobiltelefon

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • @arhat


    Was paßt Dir den an der Antwort #2 von Olaf nicht?
    Da wurde doch schon annähernd alles aufgezählt was kommt.


    Und es dürfte wohl egal sein ob Farbe oder Folie, Chemie ist bei beiden vorhanden.


    :D

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Also ich hatte mal den Fall! Hatte meine Scheibe innen ein wenig mit Farbe angepönt, da mir sonst durch die Sonnenstrahlung das Cockpit verschmurgelt, war eine verspiegelte Scheibe! Beim TÜV Termin sagte der Prüfer nur "Du du du"!!!! und meinte ich müsste wieder eine unlackierte Scheibe einbauen!

    :blu::dr::blu:My all, my ever, my life


    "nimm ma die Füsse da wech Cuno"


    Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos! LORIOT

  • In der ABE ist der Originalzustand der Scheibe beschrieben.... dazu gehört eine bestimmte Lichtdurchlässigkeit die im Gutachten definiert ist. Wird diese verändert, erlischt die ABE und es ist eine Einzelabnahme notwendig.

  • Meinst du jetzt eine Scheibe oder ein windschild? Ein windschild wie ich es kenne hat keine lichtdurchlässigen Eigenschaften, wenn ich es mal so formulieren darf, wie eine Cockpit Scheibe o.ä. . Und ergo darfst du das lackieren wie du willst. Nur nicht unbedingt in dem Krankenwagen neonrot, da gibts gewisse Prozentsätze in Bezug zur gesamtoberfläche, die ich jetzt aber nicht kenne :D

  • :gruebelx:


    Bei Teilen die original schon lackiert oder durchgefärbt sind, wäre die Eröffnungsfrage zur Betriebserlaubnis wohl überflüssig ...
    Ebenso der Hinweis "seis dahingestellt ob sinnvoll oder nicht ..."


    Sollte man zwar auch drauf achten, dass der Lack den Kunststoff nicht angreift, aber wenn's ordentlich lackiert ist, fragt da keiner mehr nach :o





    Ob durchsichtige Teile nun Windschild oder Scheibe sind ... :nixweiss:





    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • bin so beim TÜV vorgefahren, um meine neuen Felgengrössen eintragen zu lassen. Ausser dem Hinweiss, daß ich das Heck mal schweissen lassen sollte wurde da nix angemerkt. Der TÜV Prüfer hat sich nur gefreut, daß er das Ding mal fahren durfte.
    Würde mir da nicht zu viele Gedanken machen.