SH 300 , hab jetzt auch einen

  • Nö. Aber das kannst du alles in Gesetzestexten nachlesen.

  • Weil die Folie ursächlich für den Unfall sein soll!?


    aus § 19 StVZO:


    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.




    In welche Kategorie wohl die Folie fällt :)-


    nur weil ein (hier unwesentliches) Bauteil verändert wird, bedeutet das nicht zwangsläufig den Entzug der Betriebserlaubnis

  • Ah ja. Jetzt wo dus sagst.


    ....Ralf, das passiert immer wieder dass irgendwer völlig zu Unrecht „Da ist der Täter“ schreit. Komisch. Wenns mal wirklich so ist kriegt keiner die Kauleiste auf. :wink:

  • Wenn die Änderung am Fahrzeug ursächlich für den Unfall ist. Sonst nicht.
    Möglicherweise gibt es ein Ticket.

    Einmal editiert, zuletzt von michiel ()

  • Und schon wieder zwei Rollerfahrer, die wegen erloschender Betriebserlaubnis eigentlich bei jedem beteiligten Unfall mindestens eine Teilschuld bekommen. Wenn es denn bemerkt wird...


    Wir sind halt Abenteuerer !!!

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • In Kategorie 2.


    mit allem Respekt, dass erachte ich als weit hergeholt -> "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist" wg Blendwirkung Windschild verringern


    Die Mär mit erloschener Betriebserlaubnis wg jedem Furz entbehrt rechtlicher Grundlage

  • Freiheit für die Klebefolien und für Rennaufkleber !

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • Ich werde diese Lösung ebenfalls am 2007-er mit Air-Flow-Scheibe nutzen und danke dem Ideengeber.

  • apropos Scheibe...ich hatte mir eine extra aus Italien bestellt (Fabbri) hab zusätzlich noch eine kleinere von Puig (siehe Anhänge)


    Die abgebildete Scheibe von PUIG hatte ich kurze Zeit an meiner SH300. Sie war mir aber viel zu laut und ging zurück. V-max stieg um ca 10km/h.

  • Eine solche Diskussion kann es weltweit nur in unserem Lande geben.


    Die ewige Angst vom Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen so Kleinigkeiten :boesel:


    Da werden immer Dramen in den Raum gestellt, man bleibt auf Millionenforderungen sitzen, muß ins Gefängnis oder wird sonst seines Lebens nicht mehr glücklich.


    Wegen einer Antiblend - Abklebung, eines lauten Auspuffs, einer nicht eingetragenen Scheibe...



    Wir sind halt Abenteuerer !!!


    Viva la revolución :D


    Ciao
    Alex

    Honda SH - irgendwann kriegen wir euch alle :D

  • @ Alex Viva la revolución , danke danke danke.


    ich mach jetzt gleich mal was unerlaubtes, ich schraub beim Acrapovice den DB eater raus, aber ich werde den Motor nicht anlassen.