Von Polizei angehalten wegen zu schnell Innerorts

  • Darf ich kurz nochmal auf die Rechtschutzversicherung zurückkommen.


    Als ich vor vielen Jahren eben diese Versicherung abgeschlossen habe, kam ich mit dem Agenten ins Plaudern und er bemerkte ganz nebenbei: Ist natürlich klar, wenn Sie Innerorts, mit über 100 kmh erwischt werden, wir dann keinen Rechtschutz gewähren, wir sind ja keine Unrechtschutzversicherung.


    Ist das bei euch in D anders? Finanziert die Versicherung auch aussichtslose Fälle?

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Was am Ende doch zum Erfolg bzw Misserfolg führt entscheidet nicht die Versicherung. Dass sie sich das aussuchen kann wäre mir neu.


    Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

  • Wenn du beim adac oder Avd bist haste ne kostenlose erstberatung ansonsten nimm es hin ob du jetzt 90 zu schnell warst oder "nur" 80 egal. Lappen ist weg und Kohle auch. Selbst schuld wenn dich anhalten lässt :)

  • Ein Anwalt kann auch nicht ALLES !


    Meine das so: Manchmal verbockt er sogar was oder der Richter kennt ihn vom letzten mal und läßt ihm gar nichts durchgehen (eben auch nur Menschen).



    Bei einem Nicht geeichten Tacho werden 20 % von der gefahrenen (gemessenen) Geschwindigkeit abgezogen.


    PS: bei einer Geschwindigkeit von 50 Km/h hast du lt. Tabelle einen Bremsweg von 25 Metern
    bei einer Geschwindigkeit von 140 Km/h hast du lt. Tabelle einen Reaktionsweg von 42 Metern.


    Das heißt 25 Meter vor Dir taucht ein Hindernis auf und du stehst rechtzeitig.
    Innerhalb von 42 Metern darf nichts auftauchen sonst reagierst du erst gar nicht und machst (alles?) Platt.



    Gar nicht berücksichtigt wurde der Anhalteweg:
    Anhalteweg bei 50 entspricht 45 Meter
    Anhalteweg bei 140 entspricht 126 Meter
    Rund drei mal mehr.
    Habe ich innerorts alles im Blick, dass ich ständig auf 126 Metern immer, zu jeder Zeit, auch unvorhergesehene "Hindernisse" erkennen rechtzeitig erkennen kann?
    Will kein Moralapostel sein, sondern für die Zukunft - bei jedem- auch bei mir :oops:
    mal zum überlegen anspornen.


    (Ggf. wird hier auf Antworten darauf von mir nicht mehr geantwortet.
    Sollte die Duskussion jetzt in :mad: :mad: :mad: umschlagen, kann von mir aus wieder alles gelöscht werden.


    Schönen Tag noch und Frohe Ostern :)-


    wie war das noch: Fliegt nicht schneller als Euer Schutzengel.....oder so:confusedx::o

  • Der Anwalt kann, anders als Du, Akteneinsicht beantragen und sich zum Beispiel die originalen Protokolle der Polizisten durchlesen.


    Ääääh ... liegt nicht der einzige Unterschied darin, dass ein Anwalt die Originalakten bekommen dürfte und der Betroffene nur Kopien/Abschriften?


    Was diesen Fall hier angeht ... Anwalt erhöht wie schon öfter geschrieben nur die Kosten. Ich persönlich würde, wenn überhaupt, beim Anhörungsbogen evtl. die Aussagen der Polizisten zittieren aber auf jeden Fall die Genauigkeit &Verwertbarkeit der Tacho-Messung durch hinterherfahren bezweifeln (vermischen angeblich notwendigen Aufhohl- mit der Folgegeschwindigkeit).


    Guy B.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guy B. () aus folgendem Grund: typo

  • @Guy: ich denke man bekommt als Täter überhaupt keine Akteneinsicht. Die einzige Möglichkeit, die Protokolle der Polizei zu prüfen, oder beim Blitzer die Eichunterlagen und sowas, ist also, einen Anwalt einzuschalten. Andererseits hab ich noch nie versucht, als Privatperson Einblick in irgendwelche Akten zu kriegen, bzw. keiner meiner Mandanten oder Bekannten hat jemals Kopien der Akten mitgebracht, wenn er mit mir über ein Verfahren reden wollte.


    Bezüglich der Frage, für was eine Rechtsschutzversicherung konkret eintreten muss, kann man vor allem sagen: das hängt vom Vertrag ab, den man unterschrieben hat. Die können natürlich Rechtsschutz für verschiedene Dinge ausschließen. Typischerweise schließen die natürlich einerseits gerne Sachen aus, die besonders häufig vorkommen, und andererseits Sachen, die sehr teuer werden können.


    Im Strafrecht sind oft nur die Kosten für Verfahren wegen Taten gedeckt, die fahrlässig begangen wurden. Für Verfahren, bei denen eine vorsätzlich begangene Straftat angeklagt wird, übernehmen die zwar meist erstmal die Kosten, können sie aber im Falle einer Verurteilung zurückfordern.


    Geschwindigkeitsübertretungen werden ja in der Regel als fahrlässig begangene Taten gewertet, weil im Zweifel der Vorsatz schwer nachzuweisen ist. Somit würde die Versicherung auch mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit bezahlen.


    Wichtig ist allerdings immer, dass man sich vorher durchliest bzw. genau erklären lässt, was die Versicherung abdeckt und was nicht. Mietstreitigkeiten (egal von welcher Seite), arbeitsrechtliche Streitigkeiten und allgemeine Rechtsberatung sind oft ausgeschlossen.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

    3 Mal editiert, zuletzt von trotzdem ()

  • Hallo,
    soeben ist mir die Polizei gefolgt mit der Aufschrift STOP. Ich also rechts ran. Sie warfen mir vor, dass sie mir garnicht folgen konnten und ich um die 140kmh gefahren sei, in der Stadt. Abzüglich 20 % steht nun eine vorgeworfene Geschwindkeit von 112kmh im Raum. Sie hatten keinen Blitzer oder Kamera genutzt, sondern einfach ihren Tacho dafür angeschaut.
    Mich sollen laut Aussage des Polizisten nun 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot erwarten. Alles weitere würde der Richter klären.


    Ich habe erstmal garnichts gestanden oder dazu gesagt. Habe eine Durchschrift mitbekommen.


    Meine Frage wäre nun, wie gehe ich am schlausten vor? Und wie stehen die Chancen mit einen Rechtsanwalt bei dieser Geschichte? Ich meine es gibt keinerlei Beweise, außer die Aussagen der beiden Polizisten.
    P.S Eine Rechtsschutzversicherung besitze ich leider nicht.


    Zitat

    Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren wird die Geschwindigkeit des zu messenden Pkw durch Ablesen vom Tachometer des nachfahrenden Messfahrzeugs, i.d.R. ein Polizeifahrzeug, festgestellt. Dieses in der Praxis häufig angewendete Verfahren erkennen die Obergerichte als zuverlässig und beweiserheblich an, wenn es sorgfältig durchgeführt wird und die Polizeibeamten bestimmte Grundsätze beachtet haben (OLG Braunschweig DAR 89, 110; OLG Düsseldorf DAR 94, 284; OLG Hamm VRS 75, 37; OLG Koblenz VRS 78, 303; OLG Schleswig NZV 91, 437).


    http://www.iww.de/va/archiv/ge…g-durch-nachfahren-f44024



    Spar dir das Geld für den Anwalt, kauf dir lieber schon mal ein anständiges Fahrrad, du wirst es brauchen.

    The typical symptoms of stress are eating too much, impulse buying, and driving too fast.


    Are they kidding? That's my idea of a perfect day!

  • @darkshadow: Klar, es gibt auch schlechte und geradezu unfähige Anwälte. Wie in jedem Beruf. Ich meine nur: die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen kompletten Vollpfosten erwischst, der es richtig vergeigt, ist geringer als die, dass Du es selber besser hinkriegst als, sagen wir mal, ein mittelmäßig guter Anwalt.


    badboy: Wenn man so eine Messung angreift, dann über die "bestimmten Grundsätze" und die "sorgfältige Durchführung", die die zitierten Obergericht fordern.
    Es ist nicht unmöglich, dass Polizisten einen Fehler machen, der die Messung ungültig macht.


    Beispiel aus meiner eigenen Praxis: ich hab mir mal eine Akte von einem Verfahren gezogen, wo jemand von einem mobilen Blitzer geblitzt worden war. Im Protokoll hatten die Polizisten vermerkt, dass die Kamera des Blitzers 3 Meter hinter dem Messgerät aufgestellt worden war. Laut der ebenfalls in der Akte befindlichen Betriebsanleitung des Blitzers hätte bei der gemessenen Geschwindigkeit aber ein Abstand von 7 Metern gewählt werden müssen.
    In der Verhandlung habe ich dann den Mitarbeiter der Stadt, der das Gerät aufgestellt hatte, gefragt, warum er das so gemacht hat.
    Er antwortete: "Weil, wenn man den korrekten Abstand nimmt, nicht die gemessenen Fahrzeuge nicht vollständig aufgenommen werden. Durch Versuche haben wir herausgefunden, das 3 Meter der richtige Abstand ist."


    Sowas kommt vor, und dann hat man eine Chance.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Hi nochmal,


    wenn ich die zitierten Äusserungen aus den ersten Posts und die Anforderungen ans Nachfahren aus dem Link zusammenbringe, stehen die Beamten wohl eher schlecht da. Genaures ergibt sich aber erst, wenn die konkrete "Tatstrecke" angegeben ist ...




    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Wenn ich mit 140 Sachen durch die Stadt düse und die Rennleitung erwischt mich - würde ich mit Sicherheit niemandem dvon erzählen und erst recht nix in einem Forum posten.

  • Wenn ich mit 140 Sachen durch die Stadt düse und die Rennleitung erwischt mich - würde ich mit Sicherheit niemandem dvon erzählen und erst recht nix in einem Forum posten.


    Interessant!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • :roll1:



    Wenn ich "etwas zu schnell" durch die Stadt düse, und die Rennleitung hält mich an und behauptet, ich wäre 140 gefahren, würde ich viellecht auch mal nachfragen, was ich gegen solche haltlosen Behauptungen unternehmen könnte.


































    Mein Mopped schafft die 140 überhaupt nicht :D


    Aber vielleicht waren in diesem Fall die Behauptungen ja nicht ganz so haltlos ... :nixweiss:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.



  • Zwei Polizisten sehen auf den Tacho eine geschwindigkeit von 140 km/h stehen und trotzdem entfernt sich das Motorrad,


    nun nehmen sie die eigene Geschwindigkeit und ziehen davon 20% ab (das reicht sogar für ein ungeeichtes Tacho)


    Zitat

    Wichtiger Hinweis: Werden die in dieser Checkliste genannten Grundsätze nicht beachtet, führt dies nicht zur grundsätzlichen Unverwertbarkeit der Messung. Vielmehr ist es eine Frage der freien Beweiswürdigung durch den Tatrichter, ob er eine Messung, die unter Nichtbeachtung der von der Rechtsprechung geforderten Grundsätze durchgeführt wurde, für verwertbar hält oder nicht.



    Bei der Höhe der vorgeworfenen Geschwindigkeit haben die Beamten bestimmt noch mehr zu erzählen, was die Laune des Richters nicht unbedingt hebt.


    In der Regel sind die Fahrzeugführer schon durch ihr verhalten Auffällig geworden bovor die Polizisten die Verfolgung aufnehmen. :wink:

    The typical symptoms of stress are eating too much, impulse buying, and driving too fast.


    Are they kidding? That's my idea of a perfect day!

  • moin MOIN,


    Macht wirklichen keinen Sinn vor Gericht zu gehen. Zahlen und gut ist: UND für die Zukunft überlegen.
    Freundliche Grüße :wink: