Eigene, eidesstattlich abzugebenes erlebnis oder hoerensagen?
???
seltsame Frage, was erwartest Du Dir für eine Antwort?
Eidesstattlich wo?
Gericht? Notar? oder genügt da die Oma?
Der Kontrollstreifen dient als Beleg für den Kauf der Vignette, da durch widrige Umstände (beim Auto kaputte Windschutzscheibe, etc.) die Vignette dem Auto abhanden kommen kann.
Ohne Vignettenhalter wird ein Diebstahl schwierig zu erklären sein (Vandalismus), mit Vignettenhalter nicht.
Für die ASFINAG ist nur wichtig, dass bezahlt wurde (auf die Spitze treiben und die nicht geklebte Vignette vorweisen würde ich eher nicht...).
Ausserdem tritt in diesem Fall eine Beweislastumkehr ein (es sei denn, dass bei einer Gruppenfahrt die dem Kontrollabschnitt zugehörende Vignette auf einem anderen Motorrad zu finden ist).
Nachdem ich bereit bin für in Anspruch genommene Leistung (Autobahnbenützung) den entsprechenden Obolus zu bezahlen, ich aber absolut nicht einsehe, dass ich bei 2 Motorrädern das Ding 2x kaufen muss, pickt die Vignette am Motorrad, der Kontrollstreifen ist bei den Rollerpapieren.
Seit Jahren (bis dato ohne Probleme, da ohne Kontrolle).
Hippo
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...
Ich schrieb nur, wie/was ich mache - ich zwinge keinen meine Vorgangsweise zu kopieren