• Eigene, eidesstattlich abzugebenes erlebnis oder hoerensagen?


    ???
    seltsame Frage, was erwartest Du Dir für eine Antwort?
    Eidesstattlich wo?
    Gericht? Notar? oder genügt da die Oma?


    Der Kontrollstreifen dient als Beleg für den Kauf der Vignette, da durch widrige Umstände (beim Auto kaputte Windschutzscheibe, etc.) die Vignette dem Auto abhanden kommen kann.
    Ohne Vignettenhalter wird ein Diebstahl schwierig zu erklären sein (Vandalismus), mit Vignettenhalter nicht.
    Für die ASFINAG ist nur wichtig, dass bezahlt wurde (auf die Spitze treiben und die nicht geklebte Vignette vorweisen würde ich eher nicht...).
    Ausserdem tritt in diesem Fall eine Beweislastumkehr ein (es sei denn, dass bei einer Gruppenfahrt die dem Kontrollabschnitt zugehörende Vignette auf einem anderen Motorrad zu finden ist).


    Nachdem ich bereit bin für in Anspruch genommene Leistung (Autobahnbenützung) den entsprechenden Obolus zu bezahlen, ich aber absolut nicht einsehe, dass ich bei 2 Motorrädern das Ding 2x kaufen muss, pickt die Vignette am Motorrad, der Kontrollstreifen ist bei den Rollerpapieren.


    Seit Jahren (bis dato ohne Probleme, da ohne Kontrolle).


    Hippo
    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich...



    Ich schrieb nur, wie/was ich mache - ich zwinge keinen meine Vorgangsweise zu kopieren

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Danke, hippo, danke, danke.


    M58 hat nur glueck gehabt, nicht mehr.


    Und somit kein Beispiel und Hilfe für neulinge.
    Ganz im Gegenteil.


    Nur weil man nicht erwischt wird ist noch lange nicht legal.


    Schei&&& tip.komm an den richtigen beamten und du bist erledigt.




    Bonono

    2 Mal editiert, zuletzt von bonobo ()

  • Sorry ich habe etwas überagiert.


    Wie ist denn das in A, wird die Kontrollschildnummer des Fahrzeuges auf dem Kontrollstreifen aufgeführt?
    Falls ja, liege ich daneben und Du hast absolut recht. Ist in H ja auch so, dort gibt's ja nur noch den Streifen.


    Falls nein, liege ich nicht so daneben. :D

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Sorry ich habe etwas überagiert.


    Wie ist denn das in A, wird die Kontrollschildnummer des Fahrzeuges auf dem Kontrollstreifen aufgeführt?
    Falls ja, liege ich daneben und Du hast absolut recht. Ist in H ja auch so, dort gibt's ja nur noch den Streifen.


    Falls nein, liege ich nicht so daneben. :D


    @überreagieren
    ;-) kein Problem, ich habe nur manchmal den Eindruck, dass in diesem Forum immer ein Haar in der Suppe gesucht wird, wenn keines vorhanden ist, wird es herbeigeredet...



    Bei uns kaufst Du die Vignette, trennst den Kontrollabschnitt ab und pickst sie auf welches Motorrad Du willst.
    Eine Zuordnung Vignettennummer - Motorrad findet nicht (bzw. erst nach dem Aufkleben) statt.


    Wie überall gilt: Wie's man in den Wald ruft, so kommt's retour.
    Bei keiner meiner Fahrzeugkontrollen habe ich Schwierigkeiten gehabt (war nur noch keine auf der Autobahn).
    Wenn man weiss, wie man zu reden hat, gibt's kaum Probleme (wird in D, CH auch nicht anders sein).
    Wenn man es nicht weiss, kann es schon sein, dass das Fahrzeug zerlegt wird :-))


    Sollte ich doch tatsächlich auf einen 150%igen kommen, auch kein Problem:
    Strafe nicht bezahlen, Anzeige abwarten und mit dem Kontrollabschnitt Einspruch erheben (Rechtsschutzversicherung).
    Wenn man das beim Schreiben der Anzeige nebenbei erwähnt, hat das Kontrollorgan Probleme, da er den Verwaltungsaufwand gegenrechnen muss...


    Ausserdem gilt lt. ASFINAG der Kontrollabschnitt als "erforderlicher Kaufnachweis" welcher aufzuheben ist.

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Dann kann ich dich nur beglückwünschen, dass Du bisher nur auf verständige Kontrollorgane trafst.


    Falls Du mal etwas westlicher unterwegs bist, rechne nicht allzu sehr damit. Anzeige gibt's nicht. Nichtbezahlen => Sicherstellung. Rechtschutz macht in CH oft nicht mehr mit, da Prozessgebühren vom Kläger zu bevorschussen sind. Je nach Erheblichkeit und vorangeschlagenem Aufwand: 5-15'000.-

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Dann kann ich dich nur beglückwünschen, dass Du bisher nur auf verständige Kontrollorgane trafst.


    Im gegenständlichen Fall geht's ja nicht darum, dass die vorgeschriebene Gebühr nicht bezahlt wurde (und somit eine Verwaltungsübertretung vorliegt),
    sondern nur darum, dass die Vignette nicht dort ist, wo sie eigentlich sein sollte.
    Diesen Umstand kann vernünftig und logisch erklärt werden (sollten die Vignettenhalter verboten werden, schaut's wieder anders aus).


    Falls Du mal etwas westlicher unterwegs bist, rechne nicht allzu sehr damit. Anzeige gibt's nicht. Nichtbezahlen => Sicherstellung. Rechtschutz macht in CH oft nicht mehr mit, da Prozessgebühren vom Kläger zu bevorschussen sind. Je nach Erheblichkeit und vorangeschlagenem Aufwand: 5-15'000.-


    Vielen Dank für die Info, sollte mich der Wind einmal dorthin verwehen, werde ich besonders aufpassen.

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Hallo ihr alle.
    Da gebe ich auch gleich meinen Senf in die hitzig gewordene Debatte. Bei meinen ehemaligen Honda Rollern habe ich die Vignette ganz einfach auf die Telegabel gepickt. So einfach war das.
    Da habe ich beim Metropolis mehr Glück. Da der ja als mehrspuriges Kfz gilt, mußte ich eine Plw-Vignette kaufen. ;) Da die aber von innen geklebt wird (was ja bei einem Roller nicht geht), darf ich diese im Brieftaschl mitführen.
    Geht ja sonst nicht anders. Das serienmäßige Windschild gilt nicht, weil das ja leicht gestohlen werden kann.

    Grüße Alfred

  • Da der ja als mehrspuriges Kfz gilt, mußte ich eine Plw-Vignette kaufen.


    Bedeutet das nicht auch parken in Längsrichtung, Kurzparkscheinpflicht, etc.? :eek:

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Rückmeldung:
    ich habe mir ein österreichisches 10 Tages Autobahnpickerl gekauft und auf den vorderen Kotflügel seitlich geklebt.
    Nach ca. zwei Wochen habe ich den Aufkleber ganz einfach und rückstandsfrei, von Hand abziehen können.


    Gruß
    Bernd

  • Bedeutet das nicht auch parken in Längsrichtung, Kurzparkscheinpflicht, etc.? :eek:


    In der Tat, aber nur theoretisch. Der StVO nach gilt das so, weil der Metropolis laut KfG ein mehrspuriges Kfz ist.
    Ich habe bei der Landespolizeidirektion O.Ö. angerufen und mit einem für Motorräder fachkundigen Beamten darüber gesprochen. Der sagte, wegen der Bauart eines Dreirad-Scooters wird das Schrägparken toleriert, weil das platzsparende Parken im Vordergrund steht. Bezüglich Parkpickerl in gebührenpflichtigeen Kurzparkzonen oder Parkuhr in den übrigen wird darauf nicht bestanden, weil diese Utensilien an solchen Fahrzeugen nicht diebstahlsicher angebracht werden können.
    Auf diese Auskunft bzgl. der in Linz üblichen Toleranz werde ich mich verlassen.

    Grüße Alfred

  • Auf diese Auskunft bzgl. der in Linz üblichen Toleranz werde ich mich verlassen.


    Das kannst Du auch, klingt ganz vernünftig.
    Aufgrund dieser Argumentation kann Dir im Anlassfall kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

    mit Gruß aus Wien - Manfred

  • Hallo zusammen


    Bis jetzt habe ich je zwei Vignetten/Pickerl kleben müssen. Beim ersten Mal auf den linken Rückspiegel (natürlich die Vorderseite) und beim zweiten Mal links an der Gabel. Beim ersten Mal hätte ich theoretisch wohl Ärger bekommen können, da so ein Spiegel problemlos demontierbar und damit auf anderen Fahrzeugen nutzbar ist. Hat aber keinen interessiert. Von Metallteilen lösen sich die Aufkleber vollkommen problemlos.

    Viele Grüße


    Andreas

  • Die Vignette kauft man doch jetzt online, da braucht man gar nix mehr pappen ...

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

  • OE Vignette online "geschäftlich" (ohne 2 Wochen Rücktrittsfrist) kaufen. Die CH Vignette unter die Sitzbank kleben. Easy, aussen aufs Mopped klebe ich nix :nono: