Unterschiedliche Geltungsbereiche des Führerschein B196 in D versus B111 in AT! Bleibt das so?

  • Bei allem Respekt für das,

    was du hinsichtlich des Zeitablauf fühlen magst, belegbare Tatsachen wären mir lieber.


    Zusammenarbeit heißt nämlich nicht,

    das ein Delikt zweimal bestraft wird,

    sondern das man bei der Verfolgung zusammenarbeitet.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Punkte aus dem Ausland werden nicht in Flensburg eingetragen. Fahrverbote gelten daher nur für das Ausland, in dem sie ausgesprochen wurden.
    Geld eingetrieben wird dagegen, je nach Land, schon.

    Forza 125 (BJ 2022): Spritmonitor.de nach odometer_1343672.png km (verkauft)
    NC 750 DCT (BJ. 2023): Spritmonitor.de nach odometer_1419352.png km

  • Zumindest dem Letzten kann ich aus eigener Erfahrung zustimmen.

    Keinesfalls ist es so, dass ich für ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit,

    die ich im Ausland bereits bezahlt habe,

    in Deutschland noch einmal zu Kasse gebeten würde.

    DAS meinte ich mit Doppelbestrafung.

    Die gibt es innerhalb der EU eben nicht.


    Die davor stehenden Aussagen im Vorposting kann ich als eigenem Erleben nicht bestätigen.

    Bin weder beim Führen eines Motorbootes noch eines Flugzeugs ohne gültige Lizenz ertappt worden.

    Und für die Straße fehlt mir lediglich ein Schein zur Personenbeförderung.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • In Deutschland ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis vielleicht eine Straftat, aber nur wenn man erwischt wird. Wie war das mit dem Herrn, der 18 Jahre lang nach dem Verlust seiner Fahrerlaubnis fröhlich weiter fuhr bis er erwischt wurde? :heheha:

    Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb. Schnell ist der Motor warm und Du kannst vollgas fahr'n.

  • Zur Kasse gebeten auch nur im übertragenen Sinne.

    Wenn dir z.b. als Deutscher in Polen dein Führerschein abgenommen wird ist es ja nicht so,

    daß dir bei der Rückfahrt an der Grenze der Lappen wieder zurückgegeben wird, oder etwa doch ?

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • Dachte ich mir *Stirnklatsch*.


    Ein im Ausland sichergestellter Führerschein hat mit Strafe nichts zu tun.

    Über den Verlust des Führerscheines (Fahrberechtigung) entscheidet schließlich (auch in Polen) ein Gericht im Rahmen eines Urteils.

    Sollte das Gericht (Justiz) die Sache anders beurteilen als die sicherstellende Exekutive und die Fahrberechtigung nicht entziehen, dann bekommt das Strassenverkehramt am Wohnsitz den Führerschein zur Aushändigung an den Besitzer im Rahmen der Amtshilfe zugesandt.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Aber genau das ist doch in Polen anders (da reden wir doch die ganze Zeit drüber oder nicht ?)

    Man bezahlt dort ja schließlich nur eine Strafe für fahren ohne Lappen


    Sehr verwirrend ..

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • Doppelbestrafung (Punkte und Geld) gibts seit gefühlten 30 Jahren, Afrikaans.

    Bemerkenswert, daß du damit noch keine Erfahrungen gesammelt hast :clap:


    Und ja, Polen arbeitet mit Flensburg zusammen

    Punkte und Geld ist eine kombinierte Strafe und keine doppelte. Die Länder arbeiten meist nur zusammen wenn die Strafe mindestens die Verwaltungskosten deckt. Ansonsten verschwindet das Ganze im Nirvana

  • Nach den obigen Ausführungen zu den Führerscheinregelungen in Italien lag ich mit meiner vor einem Jahr geschriebenen Ansicht doch richtig:

    Ja, allerdings gibt es in Italien mittlerweile ein Mindestalter von 21 Jahren.


    Also dürfte ich ohne B169 und mit der Klasse B und 3.Jahren besitzt Des Führerscheins in den Ländern Italien, Polen und Spanien fahren? Ist das so korrekt?

    Genau.


    In der Realität zahlst du vielleicht nur 1000€ Strafe in Polen, knackst aber gleichzeitig auch den Jackpot in Flensburg

    Das dürfte dann im worst case so 1-2 Jahre Führerscheinsperre hierzulande nach sich ziehen

    Flensburg interessiert nicht, was im Ausland passiert. Daher wirst du bei einer Auffälligkeit in Polen keine Sperre in Deutschland bekommen.


    Ich meine mal gehört zu haben,

    dass eine Doppelbestrafung innerhalb der EU unzulässig ist.

    Eine Sperre bzw. Fahrverbot muss nicht unbedingt als Strafe gesehen werden. Allerdings interessiert Deutschland nicht, was du im Ausland anstellst, daher gibt es da keine Urteile.


    In der Schweiz (nicht-EU) guckt man jedoch auch ins Ausland. Wenn eine Person mit Schweizer Führerschein/Fahrerlaubnis ein ausreichend schweres Delikt begeht und das Schweizer Strassenverkehrsamt davon etwas mitbekommt, dann kann es ungeachtet eventueller Strafen im Ausland ein Administrativverfahren einleiten. Das ist sozusagen die Schweizer Variante anstelle eines Punktesystems. Und diese erlaubt 'erzieherische Maßnahmen' auch zusätzlich zur Strafe aus dem Ausland.


    Wenn dir z.b. als Deutscher in Polen dein Führerschein abgenommen wird ist es ja nicht so,

    daß dir bei der Rückfahrt an der Grenze der Lappen wieder zurückgegeben wird, oder etwa doch ?

    Vielleicht nicht direkt an der Grenze. Das Fahrverbot gilt trotzdem nur auf polnischem Gebiet. In Deutschland darfst du dann trotzdem fahren. Du hast ja noch deine Fahrerlaubnis. Dir fehlt nur gerade das Dokument (Führerschein) dazu. Ich würde hier sogar die 20-Euro-Verwarngeld verneinen, weil du den Führerschein nicht 'freiwillig' nicht dabei hast.


    Galt das in Italien nicht sogar bis zu 150 ccm?

    Vielleicht mal in grauer Vorzeit vor Einführung der EU-Klassen. Müsste ich nachsehen. Seit vielen Jahren und auch aktuell gilt es nur bis 125 ccm.

  • Zitat

    Allerdings interessiert Deutschland nicht, was du im Ausland anstellst, daher gibt es da keine Urteile.

    Ich würde da nicht drauf bauen. Stichwörter sind hier z.b. biliterales Polizeiabkommen und Europol. Wer weiß schon welche Daten wie und wo abgeglichen werden ?

    Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet (StVO der DDR)

  • karlchen Abgleichen wozu? Es gibt keine fahrerlaubnisrechtlichen Sanktionen bei Gesetzesverstößen im Ausland. Dafür gibt es einfach keine Rechtsgrundlage. Also wäre auch ein Abgleich fragwürdig.

  • Kleine Korrektur: Die Altersbeschränkung in Italien (21 Jahre) existiert nur für Trikes. A1-Fahrzeuge dürfen nach wie vor unabhängig von Alter und Vorbesitz der Klasse B geführt werden. Hatte das nochmal nachgesehen, weil ich da über was gestolpert bin, und die 21 Jahre gelten eben nur für Trikes, nicht für A1-Fahrzeuge.

  • Interessante Ansicht.

    Zwei Strafen für eine Tat?


    Ich meine mal gehört zu haben,

    dass eine Doppelbestrafung innerhalb der EU unzulässig ist.

    Ist es nicht so, dass eine von einem Deutschen Staatsbürger begangene Strafttat im Ausland auch in Deutschland verfolgt werden kann? Wenn die Tat eine Straftat nach Deutschem Gesetz eine Straftat ist?


    Als Beispiel möchte ich zum Beispiel die Beteiligung Deutscher Staatsbürger z.B. am Islamischen Staat in Syrien nennen oder von Pädophilen in anderen Ländern, oder rechtsradiakle Hetzereien von Deutschen in anderen Ländern. Solche Sachen geistern doch immer wiedermal durch die Presse, dass dann Deutsche Staatsbürger in Deutschland noch vor Gericht gestellt werden.

    Roller fahr´n, dat is so als wennte fliechst...:007:

  • Man beachte: "innerhalb der EU".


    Man beachte weiterhin: "verfolgt".


    Verfolgt heißt nicht: verurteilt und bestraft.


    Der Gedanke dahinter ist:
    Ermittlungen und Sachverhaltsaufklärung ja,
    aber bitte nicht für eine Tat zwei, drei, oder mehrmals büssen müssen.

    Ich stelle mir da gerade die Situation in diversen Dreiländerecken unseres Landes vor,

    in denen man dann "fangen" spielen könnte.


    Weltweit gibt es die verschiedensten Rechtssysteme, beispielsweise solchen,
    in denen das Geschlecht

    (man kennt nur zwei und der Rest wird entgegen biologischer Tatsachen ignoriert)


    über Vollmitgliedschaft oder nicht entscheidet.
    Oder solche, in denen man mehrfach zu lebenslänglich oder zum Tode verurteilt werden kann.


    Insgesamt ein weites Feld,
    wo man nichts als gegeben voraussetzen sollte. :nono:

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • von ne vorherigem beitrag, warum wirds in Italien teuer wenn ma die linke hebt bzw. grüßt? :confusedx:

    Alteisenfahrer