Mieses Urteil für Linksabbieger-Unfälle!!!

  • Die Kuppengeschichte leuchtet mir aber noch nicht ganz ein. (Da müsst ihr bei mir noch etwas Überzeugungsarbeit leisten :D)
    Der Moppedfahrer an sich ist ja eigentlich höher als ein Auto.
    Gepennt hat der Autofahrer aber auf alle Fälle, sonst hätte er ja nicht 80% bekommen.


    Gibt es eigentlich unterschiedliche Restschulden?
    Ein CBF-Fahrer sitzt höher als ein CBR-Fahrer. Bekommt ersterer weniger Teilschuld?

    "more gas if you are in trouble"

  • Gibt es eigentlich unterschiedliche Restschulden?
    Ein CBF-Fahrer sitzt höher als ein CBR-Fahrer. Bekommt ersterer weniger Teilschuld?


    Klar, da gibt es Tabellen :gruebelx:


    je größer desto weniger restschuld / ähh..... Teilschuld:o:oops::D

  • Was soll man (wie immer ;->) schreiben;


    - Der Newsletter ist so scheint's _arg_ grausam gekürzt; Mitgliederfang durch BLÖD-Format? :-<
    - Kuppen sind bäh, für beide Richtungen. :-|
    - Hier wurde auch gemutmaßt, das es bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit auch geknallt hätte, dann ist evtl. die öffentliche Hand Mitschuld wegen nicht ausreichender Geschwindigkeitsbegrenzung vor Gefahrenstellen (könnte dann wohl auch 'n Jurastudent durchboxen ;->)


    Einige "Betriebsgefahr- & Teilschuldurteile kann man einfach auf Anhieb oder anhand der öffentlichen Infos nicht mögen. Ich denke mal bei den meisten wird der Fall sehr speziell sein - bei einigen in anderem Licht erscheinen, wenn man alle Details kennt udn das eine oder andere wird uns Zweiradfahrern zum Nachteil gereichen ... isso.


    Guy "Wer wollte noch 'n gepanzertes Spaßmobil? Ich hätt da eins: Kult'karre'!!!!1 %->" B.

  • GÄHN!! Erst lesen, dann schreiben


    Grad mit der Arbeit fertig & jetzt durchgelesen :oops: :D absolut korrekt deine Analyse -- solange die Knalltüte in der Dose nicht auf seiner Spur getrödelt hat.
    -- Beide haben sich nicht (rechtzeitig) gesehen..


    Falls es sich um "zu" kurze Distanz handelte um normal zu bremsen gehört defintiv ein Warnschild dran.. aber wars das bei 50km/h und trockener Straße :gruebelx: insofern hat der Mopedfahrer ein Prob..




    Mir flog da nur vorhin die Hutschnur weil ich aus dem Verkehr auch einige Knalltüten am Dosensteuer kennenlernen durfte.

    "<..>the 101st Fighting Keyboardists - chairborne division"
    -web

    4 Mal editiert, zuletzt von JanK ()

  • Wenn ich mir eine Kuppe vorstelle, hinter die ich nicht sehen kann (ich mein jetzt nicht das, was ein Ostfriese sich unter einer Kuppe vorstellt), stell ich mir auch vor, dass ich bremse um auf eventuell autauchende Hindernisse in meinem Fahrweg reagieren zu können. Jedenfalls dann, wenn ich innerorts fahre.


    Wenn das so eine Kuppe war, würde ich da jedenfalls nicht mit 57+ Km/ H drüber farhren. Der Motorradfahrer hat also ganz klar nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern auch gegen das verstoßen, was man im Allgemeinen unter "gesunder Menschenverstand" einordnen würde.


    Es hätten hinter der Kuppe ja auch Kinder über die Straße laufen können. Wie wäre diese Diskussion dann verlaufen ?


    Der Linksabbieger konnte sehr wahrscheinlich aus seinem Auto herraus die Kuppe nicht überblicken (es saß ja wahrscheinlich nicht Kent Clark am Steuer). Jetzt hatte er die Wahl, entweder einen Einweiser auf die Spitze der Kuppe zu bitten, um sicherzustellen, das da nix kommt, oder aber es nach vernünftiger Abwägung der Chancen, dass er die Kreuzung heile passiert, ohne Einweiser zu versuchen.


    Seine Chancen wurden eben dadurch minimiert, dass ein Motorradfahrer darauf vertraut hat, dass der Linksabbieger sich schon würde einweisen lassen ... in die Verkehrsituation, meine ich. Wenn er aber einen solchen Dienst von einem Passanten verlangt hätte, wär er wahrscheinlich in die Klapse eingewiesen worden.


    Aus einer solchen Sicht betrachtet, erscheinen 20 % Mithaftung geradezu autofahrerfeindlich.


    Gerichte haben die undankbare Aufgabe, Fälle zu entscheiden, die oft mit einem breiten Spektrum an Argumenten einem breiten Spektrum von Lösungen zugeführt werden können.
    Am Ende ist oft keiner zufrieden.


    Das Darkshadow Opfer einer falschen Entscheidung geworden sein kann will ich gar nicht bezweifeln. Nach allem, was ich über den hier diskutierten Fall gelesen habe, ist das (zunächst) kritisierte Urteil aber keineswegs so weit von der Meinung "aller billig und gerecht denkenden Menschen" entfernt, dass man von einem Skandalurteil sprechen müsste.


    Na klar hat keiner gerne Schuld, aber irgendwann muss man sich halt mal eingestehen, dass man vielleicht doch ein bisschen am eigenen Unglück mitgewirkt hat.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Und außerdem ist das hier ein Urteil, welches nur diesen speziellen Fall betrifft.
    Zitat aus dem Volltext der Urteilsbegründung- letzter Absatz:

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil keiner der in § 574 Abs. 2 ZPO genannten Gründe gegeben ist. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts.

    Gruß, Segroeg

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  • Nur weil das ein Begriff Kuppe verwendet wurde bedeutet das nicht, das man nix sehen konnten. Die Höhenangabe fehlt.
    Und der Abstand der Kuppe, und auch des Mopeds steht da nirgendwo.
    Somit ist auch völlig unklar wie lange, wenn überhaupt, der Mopedfahrer hinter der Kuppe, ab wann er auf der Kuppe und damit zu 100% sichtbar für den Abbieger war.


    Es scheint doch eher so als das der Autofahrer von seiner Motorleistung kein Gebrauch gemacht hat und mit einer all zu oft gesehenen Lahmarschigkeit sein Fahrzeug aus dem Stillstand auf Fußgängertempo bewegt hat.
    An so einer riskanten Kreuzung/Abbiegestelle muß man zügig den Gefahrenraum verlassen.


    Auch das sieht man viel zu oft das sich die Leute hinter den Lenkräder überhaupt nicht bewußt sind in welcher Situation sie sich und andere versetzen.


    Hätte der Autofahrer zügig seinen Abbiegevorgang 'durchgezogen' wäre die Straße für den Biker frei gewesen, nix wäre passiert und alles wäre gut. Der Autofahrer ist schuld.

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:

  • Der Autofahrer ist schuld.


    Aber Hallo! Bestimmt zu ca. 80 %.


    Hätte, könnte, würde.... ich unterstelle mal einen bemühten
    Amtsrichter,
    der versucht hat, ein angemessenes Urteil zu sprechen.


    Ist nicht immer so, ich weiß, ich weiß.


    Wie sagte mein Rechtsanwalt: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand."

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Afrikaans
    Ebend, mein posting war der Gegenpol zu unsers Anwalts Aussage :idea:
    Wenn er weis, das das Urteil 80/20 autofahrerfeindlich ist, dann weis ich das der Autofahrer 100% Schuld hat weil er geklüngelt hat beim biegen.


    :iwsn:

    Immer gut drauf bleiben!
    Gruß - Kolle
    Ohne Navi wär ich schon da :D______________ uBlock+ :topX:


  • Wie sagte mein Rechtsanwalt: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand."


    ....und:


    "Nirgendwo wird so gelogen wie in der Kirche und vor Gericht!"



    (Woher sollte der Richter auch in meinem Fall wissen, dass ich ausnahmsweise mal die Wahrheit sage....:o)


    (wenn mir dass nicht zu blöd wäre (was soll´s),
    würde ich die letzten beiden Sätze noch löschen:D)


  • :D Jaaaa, wenn ICH fahre, dann sind auch alle anderen irgendwie schei§§e :D:D:D:oops:

    in Erinnerung an:
    marc "hinterherfahrer"...16.02.1975 - 06.08.2008
    matthias "alli"..............06.02.1974 - 15.08.2008

  • Kolle ist gemein zu mir :D


    Ich hab doch gesagt, dass aus einer solchen Sicht betrachtet (die nicht notwendigerweise meine sein muss) ein solches Urteil autofahrerfeindlich erscheinen kann.


    Wie vage soll ich mich denn noch ausdrücken, damit man mir keine eindeutige Meinung nachsagen kann :D

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Der Trend geht ja zur Multideutigkeit.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.