Generell sind Seitenständer ohne Sicherung gegen losfahren mit ausgeklapptem Ständer nicht mehr zulässig.
Und Honda hat für alle modelle je nach Modell damals Nachrüstungen angeboten.
Dein Schreiben bezieht sich ausschliesslich auf eine bestimmte Art der Nachrüstung (die mit den Gummiklötzen).
Für meine CB250 K4 bestand die Umrüstung aus anderen Federn bzw Federaufnahmen.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest Du HIER.
Und das steht nix von Baujahr o.ä.
mfg GS_man
Edit: Nur nebenbei das von Vielen zitierte VdTÜV Merkblatt 734 das das Ganze Baujahr bzw EZ-jahr abhängig regeln soll, ist zurückgezogen worden und nicht mehr gültig.