CB 250 K4- Baurat moniert Seitenständer

  • Generell sind Seitenständer ohne Sicherung gegen losfahren mit ausgeklapptem Ständer nicht mehr zulässig.
    Und Honda hat für alle modelle je nach Modell damals Nachrüstungen angeboten.
    Dein Schreiben bezieht sich ausschliesslich auf eine bestimmte Art der Nachrüstung (die mit den Gummiklötzen).
    Für meine CB250 K4 bestand die Umrüstung aus anderen Federn bzw Federaufnahmen.


    Die gesetzlichen Grundlagen dazu findest Du HIER.
    Und das steht nix von Baujahr o.ä.


    mfg GS_man


    Edit: Nur nebenbei das von Vielen zitierte VdTÜV Merkblatt 734 das das Ganze Baujahr bzw EZ-jahr abhängig regeln soll, ist zurückgezogen worden und nicht mehr gültig.

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    PS: Ich nehme mich selbst nicht ernst, Du bist selbst schuld, wenn Du es tust!

    2 Mal editiert, zuletzt von GS_man ()

  • Für die CB gibt es einen Nachbau der alten Umrüst Federmechanismen, habe ich an meiner CB450K montiert.
    https://www.parts-box.de/honda…nda-cb-450-seitenstaender


    Bildschirmfoto 2019-11-03 um 20.07.34.jpg

    Passt dieser Nachrüstsatz auch an die CB250 / CB350K-modelle?


    Grüße, Chris

  • Wenn die Schraube passend ist, vermutlich ja.


    Der Aufbau ist immer gleich.

    Die Befestungsschraube wurde um einen Dorn verlängert, der oben heraus steht.

    Da "wickelt" sich das Blech drum, wenn der Ständer ausgeklappt wird und zieht an der Feder.

    Wenn man das Motrorrad gerade richtet und der ausgeklappte Ständer keinen Halt auf dem Boden mehr hat, flitscht der Ständer zurück und hoch.


    Passen muss also die Schraube/Bolzen!

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Gut, meine frühere Cb360 hatte diesen - nur habe ich die vor Jahren an einen Kumpel abgegeben und da war so ein Teil dran und ist noch an dieser.


    Dann scheint es an die 250er K auch zu passen. Gut - ich bestell mal das Teil.


    Nur Hauptständer ist nervig ... besonders wenn ich zu einer Sandgrube zum Schwimmen fahre - auf Waldboden steht nur der Seitenständer sicher.

  • Hallo,


    ich bin letztes Jahr auch vor dem selben Problem mit den Seitenständer gestanden und auch auf der Seite von parts-box gelandet.

    Dort habe ich den Link "Fragen zum Artikel" aufgerufen und wegen der CB250 K4 angefragt. Leider habe ich von denen nie eine Antwort erhalten.

    Ich habe dann mehrmals angerufen, hat auch nix gebracht, es hat nie jemand abgenommen. Einen Anrufbearbeiter hat es auch nicht gegeben.

    Vielleicht gibt´s die Firma überhaupt nicht mehr???

    Auf jeden Fall habe ich mir dann so ein Einklappdingens selber gebastelt.

  • Möchtest Du noch mal hin und Dich beschweren oder gar Geld zurück?

    Generell hat diese Aussage ziemlich den gleichen Wert wie eine Äusserung:

    "Ich bin schonmal auf der Landstrasse 200 km/h gefahren und habe nichts bezahlt"

  • Möchtest Du noch mal hin und Dich beschweren oder gar Geld zurück?

    Generell hat diese Aussage ziemlich den gleichen Wert wie eine Äusserung:

    "Ich bin schonmal auf der Landstrasse 200 km/h gefahren und habe nichts bezahlt"

    Nein aber bevor man irgendwelche Umbauten macht würde ich einfach zur Prüfung vorfahren, kannst dir ja nen Schraubenschlüssel mitnehmen und den Ständer abschrauben wenn er bemängelt wird. Der Tüv Prüfer hat sich den Ständer sogar genau angesehen und angemerkt das man daran denken muss ihn einzuklappen.

    Ich finde es super das der Ständer nicht selbst einklappt, gerade beim rangieren in der engen Garage.

  • Ich will doch keinen Schraubenschlüssel zur HU mitnehmen, sondern dort einfach ohne Geschwafel nur meine Ruhe haben. Die Überprüfung der Sicherheitsfunktion des Seitenständers hatte in den Achtziger bei den HUs ihren Höhepunkt und ist danach etwas abgeflaut. Die älteren achten da mehr darauf.

    Ich habe angefangen freiwillig nicht nur für die HU sondern für mich umzubauen, weil die Gummis nur wenige Aktionen halten und dann immer abreißen und nicht mehr ihre Funktion erfüllen. Die Gummis bekommt man übrigens immer noch.

  • Generell sind Seitenständer ohne Sicherung gegen losfahren mit ausgeklapptem Ständer nicht mehr zulässig.

    Diese "generelle" Aussage ist nur auf Fahrzeuge zutreffend in deren Betriebserlaubnis eine Sicherheitseinrichtung (elektrisch, mechanisch) für den Seitenständer vorgeschrieben ist. (Ich will nicht über den Sinn diskutieren....) - Auch die rechtliche Grundlage der EU gilt nur für Fahrzeuge die nach Gültigkeit der Richtlinie auf den Markt gekommen sind.


    Die Betriebserlaubnis von Hondas 1975 und früher wurde 1986 durch die KBA Rückrufaktion nicht aufgehoben. d.H. Fahrzeuge ab 1976 (Honda) müssen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen. Fahrzeuge 1975 und früher müssen keine Sicherheitseinrichtung besitzen. Im Rahmen der HU darf dieser durchaus sicherheitsrelevante Mangel als Mangel vermerkt werden (im Sinne einer Benachrichtigung an den Halter), die HU muss jedoch als erfolgreich bestanden gewertet werden.


    Das Problem wird sein, einen Prüfer zu finden der in den Unterlagen bis is Jahr 1986 zurückgeht und dort nachliest.

  • Diese "generelle" Aussage ist nur auf Fahrzeuge zutreffend in deren Betriebserlaubnis eine Sicherheitseinrichtung (elektrisch, mechanisch) für den Seitenständer vorgeschrieben ist. (Ich will nicht über den Sinn diskutieren....) - Auch die rechtliche Grundlage der EU gilt nur für Fahrzeuge die nach Gültigkeit der Richtlinie auf den Markt gekommen sind.

    Nein, nein, und nochmals nein PUNKT!


    Genauso wie alle PKW einen Warnblinker nachrüsten mussten, müssen alle Motorräder eine Sicherung gegen losfahren mit ausgeklapptem Seitenständer nachrüsten.

    Siehe CB 250K0-4 Serienmässig mit fest ausklappbarem Seitenständer muss mittlerweile eine Änderung am Seitenständer vorgenommen werden, so dass er selbstätig einklappt. Ohne keine bestandene HU (wenn der Prüfer korrekt arbeitet)


    Es gibt für diesen Punkt keinerlei Bestandsschutz. Und man kann sich nicht auf eine alte Betriebserlaubnis berufen. Es besteht Nachrüstpflicht.


    mfg GS_man



    PS: Oben ist auch der Link zu den entsprechenden Vorschriften. Einfach lesen und die ganzen Halbwahrheiten zum Thema Baujahr und Bestandsschutz vergessen

    Backup not found:
    A>bort R>etry P>anic?


    PS: Ich nehme mich selbst nicht ernst, Du bist selbst schuld, wenn Du es tust!

  • Es gibt für diesen Punkt keinerlei Bestandsschutz. Und man kann sich nicht auf eine alte Betriebserlaubnis berufen. Es besteht Nachrüstpflicht.

    Solange eine BE nicht von der zuständigen Behörde widerrufen wurde ist sie gültig.

    Eine gesetzliche Nachrüstung mit Ständern die deiner ECE Richtlinie entsprechen ist in keinem dt. Gesetz/Verordnung fixiert.

    Die immer gerne genannte Warnblinkanlage ist so ziemlich die einzige Vorschrift die auch von Oldtimern zu erfüllen ist. Alle anderen wie z.B. Kennzeichnung der Beleuchtungsanlage u.v.m. treffen erst ab einem definierten Zeitpunkt zu.


    Da du ja möglicherweise tiefer in der Materie steckst, wäre es nett wenn du mir (gerne auch per PN) hier nähere Infos geben könntest.

    Im Falle der Hondas ab 1976 wurde ja die BE durch das KBA hinsichtlich des Ständers (mit Gummiklotz) widerrufen (deswegen darf bei diesen Fahrzeugen der Mangel nicht einklappender Seitenständer zum Durchfallen bei der HU führen).


    Für alle anderen Honda Fahrzeuge (vor 1976) ist mir ein Widerruf nicht bekannt.


    Siehe auch Stellungnahme Honda aus 1992 CB 250 K4- Baurat moniert Seitenständer

  • :wink1:


    ... und selbst die Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte wurde nichtmal auf alle Fahrzeuge ausgeweitet, die geeignete Befestigungspunkte haben, sondern gilt erst ab einem bestimmten Erstzulassungs-Datum.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • Es gibt den § 72 StVZO - dort steht seit 2012


    Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.


    In den Fassungen der StVZO vor 2012 war eine recht lange Liste enthalten, welche technischen Änderungen ab wann vorhanden sein müssen z.B. in der Fassung von 2006 gibt es richtig lange Liste von Übergangsvorschriften https://www.buzer.de/gesetz/2423/al201-0.htm


    Der ADAC (Seite 132) hat hier die wichtigsten technischen Änderungen mit Einführungsdatum zusammengefasst (Achtung da geht es nur um Änderungen VOR 2012) https://res.cloudinary.com/ada…d/Broschuere-komplett.pdf


    Bis Ende 1975 gab es hinsichtlich der Motorradständer keine besonderen Vorschriften in der StVZO und der nationalen Typgenehmigung. Danach gab es das nicht mehr aktuelle TÜV Merkblatt Nr. 734 http://up.picr.de/25594149jf.pdf. Dort wurden erstmalig bestimmte bauliche Merkmale definiert die auch in der nationalen Typprüfung beachtet wurden. Die unterschiedlichen Hersteller haben das unterschiedlich ausgelegt. Yamaha u.a. hatte z.B. selbsteinklappende Seitenständer und Honda setzte auf nicht einklappende Seitenständer mit Gummiklotz. Im lauf der Jahre gab es einige bedauerliche Unfälle die auf diesen Seitenständer zurückzuführen waren. Das KBA hat dann Mitte der 80iger Jahre die Betriebserlaubnis aller Hondas mit nicht einklappenden Seitenständer mit Gummiklotz widerrufen und in einer Rückrufaktion verfügt, dass alle Modelle mit Gummiklotz umzurüsten sind. Ich habe damals an weit mehr als 2000 Hondas Seitenständer mit meinem Team umbauen dürfen.


    Von diesem Widerruf waren die Modelle vor 1975 zu keinem Zeitpunkt betroffen.

    Die baulichen Vorschriften zu den Ständern wurden dann später (1993) durch eine entsprechende ECE Regelung ersetzt, die meines Wissens mit in Kraft treten ab 2002 eine neue Fassung erhielt.


    In der HU ist es zulässig, einen nicht einklappenden Seitenständer vor EZ 1975 zu bemängeln. Dies war auch früher schon als Sicherheitshinweis für den Halter gedacht. Die Versagung der HU Plakette darf nach meinen Kenntnissen aber nicht erfolgen, wenn das Fahrzeug den sonstigen Vorschriften entspricht. Ich habe nirgends eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, Verordnung oder Gesetz gefunden.


    Fahrzeuge die später zugelassen wurden, dürfen zurecht in der HU bemängelt werden und die Erteilung der Plakette ist nicht möglich.


    (Nur um Missverständnisse zu vermeiden, wenn Fahrzeuge in Betrieb genommen werden können (Gang einlegen) ohne dass ein Seitenständer eingeklappt ist, besteht Lebensgefahr - es geht mir also nicht um das Thema Sicherheit, sondern nur um die rechtlichen Grundlagen)