WERNER's Wurstblinker/ warum schlafen TÜV-Prüfer immer schlecht??

  • @baas, du schreibst "Das kann ich "blind unterschreiben" ...war auch bei der Dekra und der Bremslichtschalter (Vorne) tat es nicht . Der Dekra Prüfer sagte nur zu mir : "Das bringst du ja umgehend in Ordnung,oder" ? Sicherlich habe ich geantwortet ! Also, er hat mir NUR einen Mündlichen Hinweis gegeben und im Prüfbericht stand OHNE MÄNGEL !!!! Das nenne ich Fair und Menschlich !! "



    Das kann er auch nur so machen. Als erheblichen Mangel vermerken und das Mopped durchfallen lassen oder den Mangel "übersehen". Der Prüfer entscheidet nicht, welcher Mangel erheblich oder gering ist, das entscheidet Vater Staat, der Prüfer handelt in hoheitlichem Auftrag und nach festgelegten Kriterien.
    So war er also fair, menschlich und unbekümmert genug für eine Falschbegutachtung und Falschbeurkundung.


    U.a. deshalb wird die Arbeit von Sachverständigen seit einiger Zeit nachgeprüft.
    Bestenfalls ist in so einem Fall eine Abmahnung fällig.

  • :o


    ... im Prüfbericht stand OHNE MÄNGEL ...


    ... Falschbegutachtung und Falschbeurkundung.



    :D


    Hier die Prüfstellen schreiben immer "... wurden keine Mängel festgestellt."
    Dass auch ein Prüfer bei ordentlicher Arbeit mal einen Mangel nicht bemerkt, ist menschlich - und dass er den Mangel evtl. absichtlich übersehen hat, wird man ihm kaum nachweisen können. Jeder hat mal 'nen schlechten Tag ...



    Ich glaube allerdings mal was gelesen zu haben, dass ein Bremslichtschalter am Mopped ausreichend wäre - wenn das stimmt :nixweiss: sollte ein nichtfunktionierender zweiter doch nicht unbedingt ein erheblicher Mangel sein :gruebelx:


    Dass ein Prüfer Blinker nach Augenschein als zu dunkel einstuft, deutet aber schon auf auffälliges Gefunzel hin. Insbesondere LEDs verlieren bei geringem Spannungsabfall auch schon ganz deutlich an Helligkeit, da könnten die 11,5 Volt tatsächlich auch schon an "leuchtet kaum noch" grenzen ...






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • mart!n: Danke, ich fühl mich auf einmal so verstanden. :)
    Und nebenbei: Falschbeurkundung ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
    Und es ist wirklich eine beschissene Situation, dass den Prüfern der Ermessensspielraum zu 99 % geklaut wurde. Vor 2012 konnte man einen Mangel von der Formulierung her den realen Gegebenheiten anpassen und selbst entscheiden, ob das ein geringer, ein erheblicher Mangel oder die Einstufung "verkehrsunsicher" ist. Das gibt's seitdem nicht mehr. Und warum nicht? Genau, weil in der Praxis ständig aus eindeutig erheblichen Mängeln geringe gemacht wurden.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • Dass auch ein Prüfer bei ordentlicher Arbeit mal einen Mangel nicht bemerkt, ist menschlich - und dass er den Mangel evtl. absichtlich übersehen hat, wird man ihm kaum nachweisen können. Jeder hat mal 'nen schlechten Tag ...

    Das seh ich eigentlich auch so. Leider kennt die Rechtsprechung bei Sachverständigen keine Leistung "mittlerer Art und Güte".


    Zitat

    Ich glaube allerdings mal was gelesen zu haben, dass ein Bremslichtschalter am Mopped ausreichend wäre - wenn das stimmt :nixweiss: sollte ein nichtfunktionierender zweiter doch nicht unbedingt ein erheblicher Mangel sein :gruebelx:

    So eindeutig ist das allgemein nicht vorgeschrieben. Ich sag mir immer, dass gerade am Mopped die Bremse vorne diejenige ist, die entscheidend ist, außerdem gibt's genug Leute, die die hintere Bremse überhaupt nicht oder nur alibimäßig benutzen (und der Bremslichtschalter hinten nur auf den letzten drei Zehntelmillimetern anspricht). Von daher sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass gerade vorne der Schalter funktionieren muss.
    Fairerweise muss man aber sagen, dass es Fahrzeuge gibt, die nur für die hintere Bremse einen Schalter haben. Und so verhalte ich mich dann auch.


    Zitat

    Dass ein Prüfer Blinker nach Augenschein als zu dunkel einstuft, deutet aber schon auf auffälliges Gefunzel hin. Insbesondere LEDs verlieren bei geringem Spannungsabfall auch schon ganz deutlich an Helligkeit, da könnten die 11,5 Volt tatsächlich auch schon an "leuchtet kaum noch" grenzen ...


    Genau so sieht's aus. Der TE wird sich wahrscheinlich einfach nur ärgern, dass die mistige Schaltung jetzt halt mal aufgefallen ist. Von daher find ich's total daneben, hier über Willkür zu schwadronieren. Es gibt einen Mangel am Fahrzeug und der wurde erkannt und dokumentiert.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

    Einmal editiert, zuletzt von Alrik ()

  • :o


    Leider kennt die Rechtsprechung bei Sachverständigen keine Leistung "mittlerer Art und Güte".


    Aber die Rechtssprechung sagt, dass eine frisch geklebte Plakette keine Gewähr ist, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist. Insofern kann sich der Prüfer (bzw. die Prüforganisation, die ja wahrscheinlich die Standardtexte für die Berichte vorgegeben hat), mit der richtigen Formulierung schon recht weit in Sicherheit bringen ...




    Natürlich kann man es Willkür nennen, wenn ein Prüfer strenger oder weniger streng ist - kann man auch Ermessensspielraum nennen :wink1:
    Bis jetzt hab ich überwiegend solche erlebt, die ihren Ermessenspielraum eher zu meinen Gunsten ausgereizt haben. In mehreren Jahrzehnten nur einen Fall erlebt, bei dem ich dem Prüfer doch Nachschulungsbedarf bescheinigt hätte ... :o






    :wavey:

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  • ABEs und E-Prüfzeichen sind aber auch keine Garantie :)


    Gerade bei Auspuffen kommt es oft vor, dass diese mit der Zeit lauter werden und somit die ABE nicht mehr gütig ist.
    Ebenso bei Fahrwerken fürs Auto. Das ding kann sich nach einer Woche so setzten, dass die ABE ebenfalls nicht mehr gültig ist.



    Und gerade bei solchen Kleinteilen wie Blinkdern wird sowas sehr schwierig. Das Modell das vom TÜV abgenommen wird, hat meißt mit der China-Serienproduktion nicht wirklich viel gemeinsam.
    Interessant wären mal Bilder / ein Video :)

  • Naja, ich verstehe ehrlöich gesagt nicht, warum davon so viel aufhebens gemacht wird. Mein Prüfer war mal der Meinung, dass die Blinker am Auto nicht gelb genug waren. Ergo wurden die Lampen gewechselt, und gut ist es. Genauso ist es mit den LED-Blinkern. Steht da mal die Sonne drauf, kann man sie mitunter wirklich schlecht erkennen. Also achtet man beim nächsten Mal darauf, dass das Moped günstiger steht, oder tauscht im Zweifelsfall wirklich die Blinker aus. Diskussionen mit dem Prüfer machen im allgemeinen eh keinen Sinn. Er/sie/es wird eben eher seltener freiwillig den eigenen Standpunkt aufgeben. Da können die Argumente noch so gut sein.


    Ich kann mich vor Jahren mal daran erinnern, dass ich, aus der Not geboren, einen nicht eingetragenen Reifen montieren musste. Dieses wollte ich dann nachträglich durchführen. Ich war dazu, mit immer neuen Dokumenten zum TÜV gefahren, alles wurde abgelehnt. Schliesslich hatte ich, reichlich verärgert, geschätzte 10 KG Kataloge mitgeommen, wo überall zu lesen war, dass die Reifen in Ordnung sind. Er hatte dann die Reifen, wie er meinte, aus Mitleid eingetragen. Witzig war auch noch die Probefahrt, auf welche er bestand. Er setzte sich, natürlich ohne Helm, auf meine damalige 17 PS-Enduro, gab Vollgas, und rauschte knapp mit hocherhobenem Vorderrad am TÜV-Gebäude vorbei, um dann die Karre, sichtlich erblasst, wieder abzustellen:)

  • Man könnte auch bei der Bäckerinnung fragen, die sind nämlich auch nicht zuständig.


    Die Eskalation sieht richtigerweise so aus: Prüfer, Fachvorgesetzter, Technischer Leiter, Verwaltungsgericht.


    Der Form halber ist das wohl zutreffend. Ein Verwaltungsgericht würde sich aufgrund der Geringfügigkeit dieser Angelegenheit und der aktuellen Belastung aber nicht auf ein Verfahren einlassen. Der Streitwert ist hier die Nachprüfgebühr des TÜV. In Meiner Gegend derzeit 3,50 € beim GTÜ.
    Alternativ bleibt nur das Beschwerdemanagement der Prüfungsorganisation.

    Honda: Hast du keine, kauf dir eine!

  • Aber die Rechtssprechung sagt, dass eine frisch geklebte Plakette keine Gewähr ist, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist.


    Nein, das ist die Lebenserfahrung. Rechtsprechung ist das nicht.


    Zitat

    Bis jetzt hab ich überwiegend solche erlebt, die ihren Ermessenspielraum eher zu meinen Gunsten ausgereizt haben.


    Wie schon gesagt: Ermessenspielraum gibt es leider keinen mehr. Der Prüfer kann allenfalls noch entscheiden, wie weit er sich auf dem Fenster lehnen will. Und wie du schon sagst: Im Zweifel für den Angekl.... äh.... Kunden. ;)

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Der Form halber ist das wohl zutreffend. Ein Verwaltungsgericht würde sich aufgrund der Geringfügigkeit dieser Angelegenheit und der aktuellen Belastung aber nicht auf ein Verfahren einlassen.


    Eben, das ist total lächerlich. Zumal wir hier scheinbar über einen Fall reden, der gar keiner ist.


    Zitat

    Alternativ bleibt nur das Beschwerdemanagement der Prüfungsorganisation.

    Siehe oben: Wer beim Prüfer selbst nicht weiter kommt, muss sich an dessen Fachvorgesetzten wenden. 98,x % der Reklamationen sind damit zu erledigen.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Um dem,,rumgezicke,,von den Blaukitteln zu entgehen lasse ich den Tüv seit x-Jahren vom Freundlichen erledigen. Es schont ungemein die Nerven und der :D hat was zu tun :wink:

    Gruß Gerhard

  • Hallo,

    Zitat Zitat von olaf-frankfurt
    Aber die Rechtssprechung sagt, dass eine frisch geklebte Plakette keine Gewähr ist, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist.


    Nein, das ist die Lebenserfahrung. Rechtsprechung ist das nicht.…


    Ja.
    bei geringfügigen Mängeln gab es früher eine Plakette. Somit ist nach meiner Ansicht der Satz 100% richtig.
    a) Gibt es noch geringfügige Mängel? wenn ja,in welchem Umfang?
    b) Was würde die Rechtsprechung sagen, wenn ich an einem Gebrauchtwagen, gekauft mit 2 Tage frischer HU vom Verkäufer, feststelle, dass beide frontseitigen Begrenzungsleuchten (Standlicht) defekt sind und getauscht werden müssen? Nach der HU wurde der Hobel keine 500m gefahren.
    Faktisch ist eine HU bei Gebrauchtkauf gerade so viel wert… dass man den Hobel zulassen kann.


    Wenn man zur dicken Keule greift, könnte man auch sagen: der Big_Augenzudrücker ist in solchen Fällen (es gibt auch Fälle, bei denen mehr als 15€ Kosten entstehen) aktiv an Betrug (am arglosen Käufer) beteiligt, und das nicht ohne sein Wissen. Der Verkäufer war kein Sammler, die Verkaufsabsicht war offensichtlich.
    Na ja, vielleicht war der „Betruch” in meinem Falle eben „fair und menschlich”. Nachträglich ein Lob der Prüfinstanz ;-)

  • Geringe Mängel gibt es noch, wenn auch viel weniger als vor 2012. Im Regelfall wird die Untersuchung damit "bestanden".
    Wenn beide Standlichter nicht gehen ist das nach heutiger Lage ein "erheblicher Mangel". Mach zwei neue Birnchen rein und leg dem Verkäufer den Kassenzettel hin.

    Was ist, wenn das Ende nichts als ein böser Anfang ist....?

  • Ich liebe solche Threads :D
    Gerade, wenn dann solche Antworten kommen wie "alle tausend Prüfer der Prüforganisation XY sind Deppen, während bei ABC nur total coole Leute arbeiten, die einen mit jedem Mangel durchkommen lassen!".

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • :nixweiss:


    Nein, das ist die Lebenserfahrung. Rechtsprechung ist das nicht.


    Meines Wissens hat es dazu einige Gerichtsurteile höherer Instanzen gegeben, die so entschieden haben - habe dazu aber keine Aktenzeichen.
    Ging dabei wohl um Fahreuge, die mit ganz frischer Plakette verkauft worden waren und an denen sich dann unmittelbar ein erheblicher Mangel zeigte, und die Halter den TÜV verklagt haben. Der geltend gemachte Schaden lag dabei deutlich höher als die Nachprüfgebühr ... :wink1:






    :wavey:

    [SIGPIC][/SIGPIC]
    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.