100St. ODER 10% der verkauften Stückzahlen aus den beiden letzten Jahren.
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für eine sogenannte auslaufende Serie beim Kraftfahrtbundesamt
Allerdings ist die Menge begrenzt, es dürfen höchstens zehn Prozent der 2015 und 2016 in Deutschland verkauften Stückzahl des betreffenden Models in den Handel kommen. Falls diese Menge kleiner als 100 Exemplare war, darf auf die 100 aufgerundet werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis einschließlich 2018