• Ja so ist das. Dein letzter Satzteil in Klammern stimmt absolut. Und jetzt?
    Neue Gesellschaft gründen?
    Fahrlässigkeit abschaffen?


    Lebensrisiko. Ganz einfach.

  • Ach, wenn du einen Fussgänger umräumst dann würdest du dich beim Zahlen besser fühlen, ist klar ... :o


    Nochmal Chefffe, ich verstehe ehrlich worauf du hinauswillst! :wink:
    Stimmt schon auch im Teilbereich. :wink:


    Aber im Ernst: Jep, beim Fußgänger fühlte ich mich besser.

  • Weder war der Motorradfahrer angeklagt, noch wurde er bestraft.



    Da verwechselt der Stammtischjurist mal wieder die Begriffe und liegt allein deshalb schon völlig daneben.


    Nulla poena sine lege gilt wohl auch in A.



    Aber hier geht es um gekürzte Ansprüche wegen Mitverschulden und keineswegs um eine Strafe - und da ist so ein Urteil nachvollziehbar.



    Es gibt ja auch kein Gesetz, dass man bei one-night-stands Schutzkleidung tragen muss - muss man dann also keinen Unterhalt zahlen, weil das ein Versäumnis des Staates ist?

  • Das ist doch bei den Ver. Gesellschaften mittlerweile üblich, dass die nach Fehler bzw Versäumnisse beim Gegner suchen.
    Mit dem Ziel, die Leistung zu kürzen. :wink:

    Alles OK soweit.

  • chefffe, nur aus Neugierde


    wenn du als Autofahrer einen Biker ohne Schutzkleidung übersiehst und ihn umfährst. Würdest du das auch ungerecht finden wenn du nicht die ganzen Schmerzensgeldansprüche berappen musst ?

    Gruß Gerhard

  • Wenn ich eins gelernt habe in 43 Jahren Beruf,
    dann das es keine Gerechtigkeit gibt,
    sondern lediglich Rechtsprechung.


    Und Letztere ist das, was gilt.
    Nicht das, was sich Jemand im Brauserausch ausdenkt.


    Selbst der Herr Trump kommt langsam dahinter.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Sei es im Haushalt, Hobby, Sport, Beruf oder im Strassenverkehr: Mit entsprechender Schutzkleidung könnte man die Unfallzahlen bestimmt halbieren.
    Das heisst Treppensteigen ab dem 55. Altersjahr nur noch im Helm mit Nackenpolster und Hüftpolster und Naturkautschuk-Profilsohlen.
    Gardinen Aufhängen nur noch mit Airbagjacke.
    Highheels tragen nur mit hohem Stützschaft.
    Hantieren mit Elektrogeräten nur noch im Neoprenanzug und Gummistiefel.
    Und zusätzlich zu Allem noch, wenn man vom Sofa aufsteht, einen Gebissschutz, Schutzbrille und Chromlederhandschuhe.


    Wenn der Staat eine definierte Schutzkleidung für Töffahrer vorschreiben würde, gäbe es einen riesen Aufschrei, von wegen Bevormundung und Staatsterror.
    Andererseits verlangen die Töffverbände vom Staat überall Unterfahrschutz an Leitplanken und Polster an Masten in den Kurven. Vielleicht fordern die bald noch Auffangnetzte an Bergstrassen.


    Wahrscheinlich schreien die am lautesten nach baulichen Schutzmassnahmen die sich am wenigsten um Schutzkleidung scheren.
    Aber was weiss ich schon.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • In Konsequenz verklagt dann der deutsche Schlaubert, der sich trotz Jethelm die Kinnlade beim Sturz aufgeraspelt hat, den Staat auf Schmerzensgeld, denn der hätte ihm einen Integralhelm vorschreiben müssen..... ;-)

  • chefffe, nur aus Neugierde


    wenn du als Autofahrer einen Biker ohne Schutzkleidung übersiehst und ihn umfährst. Würdest du das auch ungerecht finden wenn du nicht die ganzen Schmerzensgeldansprüche berappen musst ?


    Erstens Mal berappe ich dann i.d.R. gar nix (sondern meine Versicherung) und zweitens, Ja ... Helm auf sollte reichen.
    Wenn ich Schuld bin, bin ich Schuld! Spielt für mich keine Rolle ob es ein Mopedfahrer, ein Fahrradfahrer oder ein Fussgänger ist den ich ummähe.

    I learn from the mistakes of people who took my advice !! :mad:

  • Wenn ich Schuld bin, bin ich Schuld! Spielt für mich keine Rolle ob es ein Mopedfahrer, ein Fahrradfahrer oder ein Fussgänger ist den ich ummähe.


    Sehe ich eigentlich genau so.


    Jedoch wenn mir Fahrlässigkeit, bei meinem Verschulden, nachgewiesen wird, nimmt die Versicherung teilweise Regress und ich darf mich tüchtig an den Heilungskosten beteiligen.
    Spätestens dann denke ich darüber nach ob der "arme Kerl" ohne Töffkluft nicht doch an seinen Verletzungen ein klitzekleinbisschen mitschuldig sein könnte.

    Schützt die Wälder - Esst mehr Biber!

  • Seit Jahren gängige Praxis, dass für die Berechnung des Schmerzensgeldes, der Schadenhöhe,...., Fahrlässigkeit eingerechnet wird. Und das ist auch gut so. Denn du Chefffe, glaubst zwar das nicht selber berappen zu müssen, weils ja die Versicherung zahlt, aber so easy ist es ja (wie du hoffentlich weißt) doch nicht:
    Warum sollten meine Versicherungsbeiträge hochgehen, wenn irgendein selbstbestimmter lustiger Mitmensch in Badehose und mit FlippFlopps abgeschossen wird!? Der darf das bitte schön selber, ohne Versicherung, zahlen. Das ist fair, im Sinne der Definition. Jeder darf so fahren wie er will, gerne nackt, mir wegal. Er darf dann aber 2 Mal nicht jammern: Einmal wenns weh tut, und einmal wenns teuer wird.


    Ich fahr auch gerne mal ne Runde in luftiger Montur bei entsprechendem Wetter. Aber ich weiß was ich mir da ggf. antue.
    Passt. Oder? :wink:


    Die Beispiele mit dem Fußgänger und Co: Das ist doch nur wieder die stammtischige Überspitzung die man so kennt. Es wird wohl jeder anerkennen dass zwischen "Ich geh mit Badehose und dem Hund Gassi" was anderes ist wie "Ich steige ohne Polster und Trennschicht auf den Bock"!??!?! Entsprechend siehts die Versicherung, und wird dem Gassigeher keinerlei Fahrlässigkeit unterstellen (zu Recht) und dem Bockbesteiger eben schon (zu Recht).
    Alles gar nicht so schwierig. Oder IRRE. :D

  • Sei es im Haushalt, Hobby, Sport, Beruf oder im Strassenverkehr: Mit entsprechender Schutzkleidung könnte man die Unfallzahlen bestimmt halbieren.

    Das ist nicht nur falsch, das ist gnadenloser Schmarrn.


    Nicht die Unfallzahlen halbieren sich. Es geht auch hier eindeutig nicht um die Schuldfrage an einem Unfall.
    Auch nicht Kosten, die die Gemeinschaft für die Unfallfolgen aufwenden muss, bspw um die Betroffenen um sie wieder lohnsteuerpflichtig zu bekommen.


    Darum gehts hier doch gar nicht! Das wurde doch offenbar auch alles anstandlos von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.



    Es geht auch nicht um die Schuldfrage am Unfall, sondern nur evtl. zusätzliches Schmerzensgeld. Also "ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem Recht zusätzlich mit einer Sühnefunktion. Neben Körperschäden sollen alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einhergehen".



    Da ist zu Recht die Eigenverantwortung gefragt. Wer im Rahmen dieser Eigenverantlichkeit am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt unterwirft sich automatisch der Gefährdungshaftung. Wer sich nicht schützt erhöht fahrlässig/mutwillig sein Risiko für größere Unfallfolgen. Seine Entscheidung. Weshalb sollen ihm dann andere noch ein erhöhtes Schmerzensgeld zahlen?

  • Typischer "Wiener Schmäh" halt. Uralt und nicht ernstzunehmen.


    Die Ansicht der Privatjuristen übrigens auch nicht.


    Wenigstens geben die letzten Beiträge wieder Anlaß zur Hoffnung :bb:

    Nüchtern betrachtet ist besoffen besser :wink:

    Einmal editiert, zuletzt von Chiemgauer ()


  • happy hippo wollte evtl nur darauf verweisen, dass Schutzkleidung in vielen Lebensbereichen hilfreich sein könnte? Nicht mehr, nicht weniger?


    Im Übrigen diskutieren wir österreichische Rechtsprechung -> Kurzform: http://diepresse.com/home/rech…en-sich-besser-schuetzen-


    Ist ein vergleichbarer Sachverhalt in D auch schon auf höchster Ebene entschieden worden?


    PS: für Rollerfahrer + innerorts kann anderes gelten


    http://www.n-tv.de/ratgeber/Ro…dung-article13759076.html