Eine Geschwindigkeitsanzeige darf nicht zu wenig anzeigen, aber muss laut Gesetz nicht voreilen. De facto quasi schon, allein schon um Unterschiede bei Reifentypen ausgleichen zu können.
Ein Pragmatiker erkennt da keinen Unterschied in der Aussage ;).
In dem von ralf genannten Bereich müssen sie alle liegen. Der Hersteller weiss schon genau mit welcher Abweichung sie das Fahrzeug auf die Strasse lassen. Das die KMH-Anzeige wohl auch unabhängig vom Wegstreckenzähler ist, müsste somit auch geklärt sein.