• Falls so ein Fahrzeug lt. Kaufvertrag als unfallfrei verkauft wurde, würde ich, wenn ich auch nur den Hauch eines Kratzers an Auspuff oder Lenkergewicht fände, sofort das ganz grosse Faß wegen eines verschwiegenen schwer dramatischen Unfallschadens aufmachen.


    Bei linken Bazillen sollte man sich nicht in vornehmer Zurückhaltung üben.



    Ein Hinweis noch:


    Es gibt Leute, die kaufen und verkaufen Motorräder mit Gewinnerzielungsabsicht und treten trotzdem als Privatverkäufer auf.



    Bei unliebsamen Zeitgenossen checke ich, was die an Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen anbieten bzw. angeboten haben, ein Privatverkäufer, in dessen Bewertungen in der Bucht sich ein Dutzend Motorräder findet, da kann man streiten, ob der Privat ist oder nicht.


    Ich habe so einem sturen Menschen mal geschrieben, ob er mit 40 Auktionen nun Privatmann sei oder de facto Gewerbetreibender, der Gewährleistung und Rücknahme bieten müsse, könne ich gerne mit dem für ihn zuständigen Finanzamt abklären. Fünf Minuten später hatte ich einen sehr netten und kooperativen Menschen am Telefon....




    Wenn jemand so cool und abgebrüht reagiert wie die nette Dame, einem normalen Menschen wäre sowas ja endpeinlich, dann ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass sie gewohnheitsmäßig Leute über den Tisch zieht.

  • Ok, also 6. Gang ist mal drinnen. Wenn auch nur im Stand. Eine kompetente Schadensdiagnose ist in diesem Fall schon auch notwendig.
    Vielleicht nur falsch mitgezählt beim Schalten ??

  • Klar, für den Fall eines Rechtsstreites, eines Vergleiches mit Rücknahme und/oder einer Begutachtung durch einen Schverständigen im Rahmen dessen ist es sehr sinnvoll, den Motor zu zerlegen und das Getriebe zu entnehmen - so geht nämlich die Schadensdiagnose.....


    Das wäre so ziemlich das dümmste, was man vorschnell machen könnte....

  • Falsch mitgezählt könnte natürlich auch immer mal sein, es gibt ja keine Ganganzeige. Aber bei zwei Testfahrern eher unwahrscheinlich. Es geht ja in Gang 6 fünfmal hoch, da mag sich mancher verzählen, aber ... naja. Ansonsten in so einem Fall mal Drehzahl und Geschwindigkeit merken/notieren. Mehrfache Redundanz schadet ja nicht.


    Was mich aber stutzig macht, ist die Aussage der Verkäuferin, sie hätte nie den 6.Gang benutzt.
    Ich würde hier - da ja juristischer Rat ersucht wurde - mit dem Anwalt über die Optionen sprechen.
    Ohne Anwalt würde ich vielleicht mal das Öl wechseln, nochmal Probe fahren oder zumindest mal auf dem Hauptständer durchschalten mit laufendem Motor (Achtung, nicht nachmachen!), bzw. vorbelastet schalten, so dass der Gang quasi reinflutschen muss.
    Und im schlimmsten Fall mir ein billiges Schlachtgetriebe besorgen und gucken, wer einem das günstig einbaut.


    Nicht empfehlen würde ich, die Verkäuferin noch vor bewiesener Schuld nun mit Schimpfworten zu belegen, wie das hier jemand schrieb: Man steigert sich rein, ärgert sich nur noch mehr und Ärger ist meist noch nachhaltiger und schädlicher als etwas Geld zu verlieren.

  • 2100 EUR war vllt auch zuuu billig.. sicher vom Kilometerstand und dem Zustand abhängig. Ich fand es aber irgendwie zu billig. Ändert natürlich an den Rechten des Käufers nix

  • Schade, dass Dein Restart gleich mit solchem Ärger beginnt. Ich gehöre auch eher zu den Leuten, die zunächst mal den Ball etwas flacher halten, lohnt sich meist - und sich zu ärgern lohnt eigentlich nie. Ich habe auch mit einer (damals neuen) PC38 wieder angefangen und war seinerzeit sehr zufrieden damit. Insofern drücke ich Dir besonders die Daumen und hoffe, Du hast zum Saisonbeginn ein fahrbereites Motorrad und fortan viel Spaß damit!


    Was hier 'rauskommt, wäre trotzdem mal sehr interessant. Und falls es wirklich nur ein Justageproblem ist (oder eine neue Schaltwalze), kostet der Spaß auch nicht die Welt.

  • Sagen wir mal so: ich habe noch nie einen echten Defekt an einer CBF600 gesehen. Aber fast jeder Neueinsteiger mit CBF hatte irgend einen "Defekt".
    "Springt nicht an" -> kannte den Choke nicht, Killschalter 'off'', Tank leer
    "Gang geht nicht rein" -> steht mit dem Fuß auf dem Schaltgestänge
    "Geht aus, wenn man schaltet" -> Seitenständer draußen
    "Schlüssel passt nicht mehr" -> beim Versuch, den Tankdeckel 'abzuschließen', den Schlüssel verdrillt.
    Deswegen lautet mein erster Rat NICHT, den Anwalt, den Gutachter und das Gericht zu rufen, sondern erst mal in der Werkstatt bestätigen zu lassen, dass überhaupt ein Defekt vorliegt.
    Also vor dem Abschießen der Kanone erst mal gucken, ob ein Spatz da ist.

    Cafe Racer, der: ein bisher einwandfrei funktionsfähiges Motorrad, das der Besitzer zerlegt hat und in zehn Forenbeiträgen beschreibt, was er alles damit machen würde, wenn er Zeit, Geld, Werkzeug und Ahnung hätte.

  • Zitat

    Sagen wir mal so: ich habe noch nie einen echten Defekt an einer CBF600 gesehen. Aber fast jeder Neueinsteiger mit CBF hatte irgend einen "Defekt".


    PC43:
    Kabelbaum.
    Hiss / Motorsteuergerät.
    Beides inkl. Werkstattkosten ziemlich teuer.
    Und gar nicht so selten.
    Vielleicht sollte man von *mechanischen* defekten reden, die sind tatsächlich ziemlich selten.

  • PC43:
    Kabelbaum.
    Hiss / Motorsteuergerät.
    Beides inkl. Werkstattkosten ziemlich teuer.
    Und gar nicht so selten.
    Vielleicht sollte man von *mechanischen* defekten reden, die sind tatsächlich ziemlich selten.


    zumal es hier um eine PC38 geht

  • Wenn im Stand der Gang reingeht und beim Fahren nicht hört sich das einmal nach Probleme beim Schaltgestänge an.
    Also erst soll sich die Sache wer anschauen der die Mechanik des Getriebes in- und auswendig kennt.
    Dessen Urteil ist dann etwas wert.

  • Unglablich, wie aktiv sich alle Beteiligen, großes Danke schön mal dafür.


    Also mit Motorrad in die Werkstatt fahren, werde ich erst nächste Woche machen können. Habe mich heute mal mit der Geschichte vom Motorrad beschäftigt, glücklicherweise hat der Vorbesitzer seine Versicherungskarte noch unterm Soziussitz gehabt und ich habe ihn kontaktiert. Er hat angeblich nie Probleme mit dem Motorrad und hat es im September 2016 bei einem Händler eingetauscht auf ein neueres Model.
    Die Besitzerin, von die ich es gekauft habe, hat es dann dort im April 2017 gekauft. Jetzt kommt aber der spannender Teil, habe den Händler angerufen um nachzufragen, vielleicht gibt es ja irgendwelche Aufzeichnung, vor allem weil die Überprüfung in 2017 auch dort gemacht wurde, laut Händler gibt es keinerlei Aufzeichnungen bezüglich ein Motorrad mit dem FIN.....seltsam. Dann habe ich die Verkäuferin nochmal kontaktiert, sie findet den Kaufvertrag nicht mehr. :gruebelx:


    Dann habe ich die Werkstatt mal angerufen, wo die letzte Überprüfung heuer im März gemacht wurde, da erinnert sich niemand, dass etwas mit dem Motorrad nicht in Ordnung gewesen wäre außer, was sie gemacht haben, Kupplungshebel getauscht und eingestellt da verbogen, Bremshebel getauscht da verbogen.


    Was ich sonst heute noch ausprobiert habe, am Hauptständer mit laufender Motor die Gänge durchgeschaltet und wenn ich mich nicht verzählt habe (ja ja, manchmal zweifelt man tatsächlich, dass man bis 6 zählen kann) gingen alle 6 Gänge rein, zumindest habe ich am Geschwindigkeitsanzeige eine ganz leichte Veränderung gesehen, jedesmal wenn ich geschaltet habe. (Ist aber wirklich nicht zum Nachmachen).


    Aber da ist ja natürlich nicht wirklich Last drauf, also könnte es schon wohl sein, dass im Stand bei so geringer Drehzahl das ganze funktioniert aber unter Last nicht mehr. :gruebelx: Kenne ich zumindest von meine vierrädriger Oldtimer, dass Sachen die auf der Hebebühne super funktionieren nicht zwingend auf der Strasse auch funktionieren.


    Zum Teil finde ich es ja schon wieder grotesk-lustig, Honda bzw. japanischer Fabrikate standen nie so wirklich auf mein Einkaufsplan aber dann hat mich doch ein wenig die Vernunft gepackt und dachte mir, jetzt habe ich schon genug zu tun mit mein Oldtimer, also kaufst du dir was robustes, solides.... und dann soll mir sowas passieren...


    Es ist ja alles nur Spekulation, der Werkstatt weiß dann hoffentlich nächste Woche mehr.

  • Bei verbogenen Hebeln scheint sie ja schon mal gefallen zu sein, dabei verbiegt auch gerne mal der Schalthebel, was die Schaltbarkeit sehr negativ beeinflussen kann. Das sollte man allerdings in allen Gängen merken und auch auf dem Hauptständer.


    Ob die Gänge halten, hat natürlich schon mit der Last zu Tun, welche im Getriebe anliegt. Wenn die Schaltklauen "durch" sind, springen die Gänge unter Last raus. Bzw. es springt der Gang raus, dessen Klauensatz es betrifft. Ich habe dazu mal 'nen netten Film gedreht, damit man weiß, was gemeint ist...
    Das muss allerdings nicht notwendigerweise was damit zu Tun haben, ob die Gänge (der 6 Gang) überhaupt rein geht. Man schaltet ja mit gezogener Kupplung, also quasi ohne Last. Ähm, zumindest wird es so empfohlen :o


    :D

  • Halbliter,


    man rät bei so einem Fall nicht zum Ölwechsel.


    Solange der Käufer nicht beschlossen hat, definitiv keine Ansprüche an die Verkäuferin zu stellen und ggfs. alles selber zu bezahlen, solange ist das Fahrzeug möglicherweise Beweismittel.


    Und wenn man an dem rummacht, hat ein Gutachten vom Sachverständigen natürlich weniger Aussagekraft, der kann den Kaufzustand ja dann nicht mehr beurteilen.
    Oder möchtest du Motorrad und ggfs. das Öl voller Späne getrennt präsentieren?


    Deshalb mein Rat: Nicht fahren, nix machen.



    Oder streichst du deine Wohnung, bevor der Sachverständige kommt, weil du wegen Wasserflecken die Miete gemindert hast?



    Wenn mir sowas pasieren würde, würde ich das Fahrzeug noch an dem Tag, an dem ich den Mangel feststelle, in die Werkstatt geben und nicht wieder mitnehmen.


    Dann ist der Mangel frühestmöglich festgestellt und ich habe Zeugen, dass ich keine Gelegenheit hatte, etwas zu verändern.



    Je mehr Zeit vergeht, je mehr km gefahren wurden, umso eher kommt der Verkäufer damit durch, dass das wohl erst beim Käufer kaputtgegangen sei.




    Einfach mal Grips einschalten:


    Ich habe ein Mopped mit Getriebedefekt 2 h in Gebrauch, bevor ein Fachmann einen Defekt feststellt und das Fahrzeug verwahrt, d.h. vor Veränderungen beweisbar schützt.
    Oder ich schlage nach 10 Tagen dort auf.


    In welchem Fall habe ich bessere Karten?
    Man muss AFAIK vor Gericht nicht zwingend etwas beweisen - man muss den Richter überzeugen. So viel ich weiß.


    Nach 2 h defekt und von der Vorbesitzerin nie im 6. Gang gefahren worden - das muss nicht jeder glauben....

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  • Bei verbogenen Hebeln scheint sie ja schon mal gefallen zu sein, dabei verbiegt auch gerne mal der Schalthebel, was die Schaltbarkeit sehr negativ beeinflussen kann. Das sollte man allerdings in allen Gängen merken und auch auf dem Hauptständer.


    Ob die Gänge halten, hat natürlich schon mit der Last zu Tun, welche im Getriebe anliegt. Wenn die Schaltklauen "durch" sind, springen die Gänge unter Last raus. Bzw. es springt der Gang raus, dessen Klauensatz es betrifft. Ich habe dazu mal 'nen netten Film gedreht, damit man weiß, was gemeint ist...
    Das muss allerdings nicht notwendigerweise was damit zu Tun haben, ob die Gänge (der 6 Gang) überhaupt rein geht. Man schaltet ja mit gezogener Kupplung, also quasi ohne Last. Ähm, zumindest wird es so empfohlen :o


    :D



    Hallo Martin,
    hab dein Filmchen, zu dem defekten Getriebe angesehen und hätte eine Frage dazu,
    kann ich mit meinem Schaltverhalten so einer Abnutzung vorbeugen??


    Ich hoffe dass mir das keiner übel nimmt, wenn ich hier deswegen Nachfrage.

    Wünsche euch immer genug Straße unterm Möppi :007: :perfekt:


    Gruß von der Bergstrasse
    Dieter :fw: