• :wow:


    Das Regelwerk des Fachverbands für Fussverkehr sollte man ausdrucken und mitnehmen,

    sobald man seinen Astralkörper vor die eigene Wohnung bewegt!


    Anstattdessen schwebt mir allerdings eher das niederländische System vor, welches mir beim grenzüberscheitendem Wandern aufgefallen ist:

    Klar getrennte Wege für einzelne Verkehrsarten.
    Dann kommen sich Fußgänger, Autos, Reiter, und Radfahrer nicht in die Quere.


    Gerüchten zufolge soll es bei diesem seltsamen Volk sogar Ortschaften geben, in denen die Autobenutzung so streng reglementiert ist wie bei uns „nur“ auf Helgoland.


    Vermutlich sind diese Gedanken allerdings nur die feuchten Träume eines Greises, der nicht den Zwängen des Erwerbslebens unterliegt.


    Da helfen auch keine populären/populistischen Killerargumente wie: Jeder getötete Depp ist ein Toter zu viel!“ bei der praktischen Umsetzung.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • die 25 km/h Höchstgeschwindigkeit auf den Radwegen könnt ihr GsD einfach vergessen. Hier gilt die "angepasste" Geschwindigkeit.

    Das Problem ist doch überall nicht "die" oder "eine" Vorschrift, sondern was daraus gemacht wird und die Devise "Leben und auch andere Leben lassen" gerät vollkommen in den Hintergrund.

    Wenn es eine Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen gäbe, ist es zB nur ein Katzensprung, bis der erste (der diese nicht erreichen kann) fordert, daß es Geschwindigkeitsmessungen und empfindliche Strafen gegen "Raser" geben muß.


    Die Befreiung von der Radwegnutzung für Rennräder auf 11 Kg ist mal zu einer Zeit eingeführt worden, als es viel Aufwand war und eigentlich nur mit wettbewerbstauglichen Rennmaschinen möglich war, in diese Radgewichtsklasse zu kommen und ist auch im wesentlichen nur sinnvoll wenn eine Geschwindigkeit sagen wir mal "von 30 km/h und mehr" (ohne E-Unterstützung) dauerhaft erreicht wurde.

    Als aufgrund modernerer Materialien und Technik, fast jedes bessere "Tourenrad" diese Gewichtsgrenze unterschritt, traten sofort 15km/h fahrende Leute auf den Plan, die am liebsten noch eine Waage mitnehmen, nur um zu zeigen, daß ihr teuer erkauftes Rad unter 11kg wiegt und sie deshalb deshalb von der RW-Pflicht befreit wären und es ja eine Gleichbehandlung geben müßte.


    Die 2m Abstandgrenze zum Überholen, sehe ich genauso etwas kritisch. Es muß m.M. nicht unbedingt ein mit dem Massband ausgemessener 2m Abstand sein, damit ich persönlich mich als überholter Radfahrer wohl fühle. Statt über die anderen zu klagen, habe ich zB festgestellt, daß auch ich als Radfahrer etwas tun kann, damit der der Abstand der Überholer größer wird, wenn ich auf der Strasse wirklich rechts fahre und nicht quasi in der Mitte mit 2m Abstand zur Bankette.


    Die Radfahrerüberholung ist aber nur ein Nebenschauplatz. Das was ich viel kritischer und problematischer finde ist die starre Regelung zur Rettungsgasse. Da werden sich m.M. in absehbarer Zeit einige, die sich vorher durchaus verantwortungsbewußt und aufmerksam durch einen Stau "durchgeschlängelt" haben, noch umschauen. Durch die starre Formulierung werden die kleingeistigen "Knöllchen Horst" Strukturen geradezu aufgerufen, mal richtig für Ordnung zu sorgen.

  • Die Verkehrszeichen auf blauem Grund, ob geteilt mit Fußgängern oder nicht, sind grundsätzlich benutzungspflichtig, wenn nichts dagegen spricht wie Laubhaufen im Herbst, Schnee, Eis oder gefährlich viel Rollsplit.


    Wo es freigestellt ist, ist auf dem Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei". Das ist aber ein anderes Verkehrszeichen.


    Der Radweg kann niveaugleich zur Fahrbahn fahrbahnbegleitend oder im Seitenraum als Hochbordradweg ausgeführt werden - auch dies hat keinen Einfluss auf die Benutzungspflicht.


    Ein Radweg hat aber seit langem bestimmte Trassierungsparameter, die mindestens eingehalten werden müssen, dazu gehört eine Mindestbreite von 1,50m. Es gibt aber noch uralte Radwege im Seitenraum, die nur 1 Meter oder mitunter 80 Zentimeter schmal sind. Diese sind nicht benutzungspflichtig, die blauen Schilder wurden ab den 1990ern abgebaut. Wo es vergessen wurde oder wo es absichtlich beibehalten wurde, müsste man sein Recht erstreiten (das ist bei den mir bekannten Fällen immer pro Radfahrer ausgefallen), bspw. war das lange an der Budapester vor dem Elefantentor der Fall und ist es noch heute auf allerdings nur einem kurzen Abschnitt in meiner Straße: Blaues Schild nicht abgebaut, aber Radweg nicht hinreichend trassiert, ergo unsicher und nicht benutzungspflichtig, zumal man einwandfrei auf die Fahrbahn ausweichen kann.

  • Keine Provokation, sondern eine ehrliche Frage:

    Es ist nicht ganz selten, dass sich bei einem verkehrsbedingten Halt ein Radfahrer auf Spiegelbreite neben das Auto drängelt. Darf ich dann eigentlich erst dann wieder losfahren, wenn der weg ist? Zur Seite hüpfen ist schon technisch ja eher schwierig.

  • :wink1:


    Wie das mit dem "dürfen" aussieht, entscheidet ggfs. später ein Gericht. Um Dich und den Radfahrer nicht unnötig zu gefährden, solltest Du aber abwarten. Beim Anfahren fährt ein Radfahrer immer etwas Schalngenlinie, und auch Du fährst selten wie auf Schienen geradeaus beim Anfahren.

    Das ordnungswidrige Verhalten des Radfahrers gibt Dir nicht das Recht, ihn zu gefährden, und wenn was passiert, wird höchstwahrscheinlich die Ar$chkarte letzendlich Dir zugesteckt.






    :wavey:

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    Meine Maschinen sind alt genug, um selbst zu entscheiden, das macht es manchmal etwas anstrengend, mit ihnen unterwegs zu sein.
    Wenn meine Fähigkeiten nachlassen und ich meine CM 400T nicht mehr fahren kann, dann hole ich mir 'n Motorrad - und wenn's damit nicht mehr geht, 'n Lanz Bulldog.

  • So ist es!


    Gerichte entscheiden in ihrer unendlichen Weisheit gelegentlich,

    dass man im Miteinander Geduld aufbringen muss,

    selbst wenn Mitbeteiligte ausgesprochene Honks sind.


    Klingt schrecklich, ist aber genau so.


    Zum Glück darf man sich die Kosten entstandener Sachschäden in Fällen,

    wo das nicht geklappt hat, dann oft teilen. ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Wie das mit dem "dürfen" aussieht, entscheidet ggfs. später ein Gericht. Um Dich und den Radfahrer nicht unnötig zu gefährden, solltest Du aber abwarten. Beim Anfahren fährt ein Radfahrer immer etwas Schalngenlinie, und auch Du fährst selten wie auf Schienen geradeaus beim Anfahren.

    Das ordnungswidrige Verhalten des Radfahrers gibt Dir nicht das Recht, ihn zu gefährden, und wenn was passiert, wird höchstwahrscheinlich die Ar$chkarte letzendlich Dir zugesteckt.

    Soweit ich weiß dürfen Radfahrer an stehenden Autos, z. B. an der Ampel, rechts vorbei nach vorne.

  • jepp StVO §5 Abs. 8 --> Abhilfe = rechts keinen Platz lassen um die Sicherheit des Radfahrers zu erhöhen (toter Winkel)

    Das ist die zweitbeste Maßnahme.

    Aber: Radfahrer, die zwischen LKW und PKW irgendwo in der Schlange stehen, werden häufiger übersehen, deswegen ist es sicherer, sie vorfahren zu lassen, genau diesen Sinn hat auch der zitierte Absatz.


    Wenn schon bei uns eher Technik-affinen sowohl die Regelkunde als auch das Gefahrenverständnis mindestens lückenhaft ist, ist es eben beim Gros der Kraftfahrer noch schlimmer und Radfahrer werden von falsch informierten Möchtegernsheriffs bedrängt und gefährdet.


    Was das Beispiel angeht: Am besten den Radfahrer vorwinken und ausreichend Platz lassen.

    Unter anderem deshalb ist die Haltelinie für Radfahrer oft gesondert weiter vorn angeordnet und Radfahrer bekommen nach dem Phasenübergang mind. eine Sekunde früher Freigabezeit bei eigener Lichtsignalisierung.


    Weil Sichtbarkeit Sicherheit bedeutet. Das sollten wir Motorradfahrer eigentlich verstehen können.

  • Unter anderem deshalb ist die Haltelinie für Radfahrer oft gesondert weiter vorn angeordnet und Radfahrer bekommen nach dem Phasenübergang mind. eine Sekunde früher Freigabezeit bei eigener Lichtsignalisierung.

    Ist eine Frage der örtlichen Gegebenheiten..... bei uns in der Stadt z.B. an Straßen ohne Radweg nicht gegeben. Da Radfahrer sogar den Aufkleber "Toter Winkel" geflissentlich übersehen und ich mit dem WoMo über 3,5t eine besondere Sorgfaltspflicht z.b. beim linksabbiegen zu erfüllen habe, bin ich daher lieber zur "Straßensperre" übergegangen.

  • Soweit ich weiß dürfen Radfahrer an stehenden Autos, z. B. an der Ampel, rechts vorbei nach vorne.

    Das ist schon klar, aber denknotwendigerweise mit 1,5m Seitenabstand - was die Spurbreite ab PKW schon mal nicht hergibt.


    Aber die StVO hilft tatsächlich weiter: § 5 Abs. 4

    An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 (Seitenabstand) nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.


    Bahnübergänge hat man anscheinend vergessen, verkehrsbedingte Stopps (Bus, Straßenbahn) wohl auch.


  • Ohne die ganzen Paragraphen lernen zu müssen gilt immer noch "Rücksichtname gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern"


    Traurig das dieses einfache Verhalten niemand mehr zu kennen scheint. Nur mehr, Darf ich das, Darf der das, ist das rechtens...........


    zum :zensiert:


    meine 2 cent

    Gruß Gerhard

  • Tja, was will man machen?


    Es gibt Orte in diesem Land, da ist es angeraten,

    nur bewaffnet vor die Wohnungstür zu gehen.

    Mindestens die Advocard sollte immer dabei sein!


    Mein Paradebeispiel - von dem aus ich gelegentlich schon mal meine Eindrücke schildere - ist Hamburg Ottensen.


    Vom Hamburger Senat ganz offiziell zum Reallabor auserkoren;

    koste es die Anwohner was es wolle.

    Selber schuld, wer dort wohnen bleibt!


    Als Fußgänger darf man sowohl über hingeworfenen Elektroschrott (irgendwelches Mietgelumpe) als auch über „cornernde“ Mitbürger springen, rasenden Fahrradfahrer:innen ausweichen, und AIDA-Touristen-Führungen notgedrungen Vorrang gewähren.


    Ich halte mir immer vor Augen,

    dass ich mich letztlich freiwillig dort aufhalte und dadurch mit zum „Problem“ beitrage.

    Die Menschen, die sich dort täglich Wege zurücklegen müssen,

    tun mir herzlich leid!

    Ganz besonders solche, die nicht mehr flink auf den Füßen sind

    und statt Smartphone in der einen Hand und Togokaff in der anderen Hand,

    mit Gehstock und Hackenporsche unterwegs sind.


    Den Autofahrern geht es nur insofern besser, dass sie bequem und warm sitzen, während die gehbehinderte Oma gefährdeter ist, aber schneller voran kommt.


    DAS ändert keine StVO, selbst wenn man darin die Todesstrafe mit aufnehmen würde.


    Stichworte: Überbevölkerung/Verkehrsinfakt/Sozialverhaltwn.

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 1 Grundregeln
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Punkt. Damit hätte man es eigentlich beenden können. Alles weitere sind nur noch Details