Hallo in die Runde,
ich war vor ungefähr 30 Jahren das letzte Mal selbst auf einer Zulassungsstlle. Nun will ich nächste Woche mein neues Motorrad selbst zulassen. Dazu habe ich
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Einzugsermächtigung (für die Steuer)
und ausweisen kann ich mich auch.
Nun steht auf der Homepage meiner Zulassungsstelle, dass noch ein Eigentumsnachweis in Form von Kaufvertrag oder Rechnung vorzulegen ist. Ist das üblich, oder ist das wieder mal nur ein oberbayerischer Sonderweg?
Danke für eure Infos.