Datenerfassung und Speicherung im Fahrzeug und Cloud

  • Im Fireblade-Forum wurde im Jahre 2016 über den Verdacht diskutiert, dass Motorräder und -Roller ab Euro-4 mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet sind, der die Daten (z.B. Geschwindigkeit) der letzten gefahrenen Kilometer aufzeichnet:

    https://www.fireblade-forum.de…digkeitsdaten-als-beweis/


    Dieser Kurzzeit-Unfalldatenspeicher könne angeblich über die OBD-Schnittstelle ausgelesen werden. So hätte zum Beispiel nach einem schweren Unfall, bei dem das Fahrzeug zur technischen Untersuchung beschlagnahmt wird, der Staatsanwalt Zugriff auf diese Daten!


    Weiß jemand von euch, ob Motorräder und Motorroller ab Euro-4 tatsächlich mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet sind?

  • Würde mich sehr wundern wenn das rechtlich zulässig wäre. Da schiebt die DSGVO sicherlich einen Riegel vor.

  • Ich denke nicht dass da was mitgeschrieben wird. Erstens DSGVO und dann wäre bei der Menge der Euro 4 Fahrzeuge, sicher einem Tuner, die ja die Kennfelder genau ansehen, schon mal aufgefallen, dass da im Steuergerät Daten irgendwo weg geschrieben werden. Bei den älteren Teslas gibt es z.B. das Problem, dass die Flash Bausteine durch zuviel Überschreiben mit Log- und Fahrdaten öfters Schaden nehmen - das Problem hätte man dann auch noch. Flash Speicher leben nicht sehr lange. Nand Bausteine können so 3-5000 Schreib/Lösch Zyklen ab und sterben dann meist schlagartig.

  • Gehört hier eigentlich nicht hin aber du weißt schon was ein NAND Baustein ist?

    Das ist Quatsch was du schreibst :frage:

  • Bereits im Jahr 2013 war in MOTORRAD-online zu lesen, dass bei einigen neuen Motorradmodellen Fahrdaten aufgezeichnet werden:

    https://www.motorradonline.de/…r-serien-maessig-an-bord/


    Wenn ich mich recht erinnere, wurde mit der Einführung von Euro4 zum 01.01.2016 für allen neuen Motorradmodelle erstmalig auch der Einbau einer OBD-Schnittstelle zur Pflicht. Somit wäre es nach meinen laienhaften technischen Kenntnissen zumindest theoretisch möglich, das vorhandene OBD-Fahrzeugdiagnose-System mit einem Datenspeicher für Fahrdaten (z.B. Geschwindigkeit) zu erweitern.


    Ob dies rechtlich zulässig ist, wäre eine andere Frage. Falls in einem Kfz automatisch Fahrdaten gespeichert werden, müsste nach DSGVO der Besitzer doch (im Benutzerhandbuch oder in anderer schriftlicher Form) darauf hingewiesen werden?

  • Anders Formuliert


    Solange beim Kaufvertrag keine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen ist, wie z.B. bei einigen Auto-Herstellern, solange gibt es keine Datenerfassung.

    Sagt mir zumindest mein Rechtsverständnis.


    ...das gerade in einem Supersportler-Forum Bedenken aufkommen wundert mich nicht wirklich :)-

    Gruß Gerhard

  • Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :D


    Tatsächlich scheint mir ein wenig Mißtrauen gegen diese fahrbaren Microprossesoren & Speicherchips nicht verkehrt. ;)

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Wie bereits geschrieben. Die DSGVO erschwert die Ermittlungen noch bei ganz anderen Verbrechen. Ich denke, da sind Temposünder das allerkleinste Problem.

    Ich hab mal einen Bericht gelesen, daß Tesla wohl alles aufzeichnet. Darüber wird man aber wohl informiert und muss dazu auch einwilligen weil sonst allerhand Funktionen nicht laufen würden. Auf der anderen Seite gibt Tesla aber auch nichts an Behörden raus. Da sind die absolut verschwiegen.

    Ich denke aber das Honda da noch weit von entfernt ist.

  • Wie bereits geschrieben. Die DSGVO erschwert die Ermittlungen noch bei ganz anderen Verbrechen. Ich denke, da sind Temposünder das allerkleinste Problem.

    Ich hab mal einen Bericht gelesen, daß Tesla wohl alles aufzeichnet. Darüber wird man aber wohl informiert und muss dazu auch einwilligen weil sonst allerhand Funktionen nicht laufen würden. Auf der anderen Seite gibt Tesla aber auch nichts an Behörden raus. Da sind die absolut verschwiegen.

    Ich denke aber das Honda da noch weit von entfernt ist.

    Der war gut!


    https://www.auto-motor-und-spo…liefert-daten-an-polizei/

    Scheiß drauf, ich probiers!

    :hehe:

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  • Ein Event Data Recorder (EDR) ist nach ECE R160 für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 vorgeschrieben aber nicht für Fahrzeuge der Klasse L


    https://op.europa.eu/en/public…-01aa75ed71a1/language-en


    Zu Diagnosezwecken können aber durchaus intern Daten über den Fahrbetrieb gespeichert und genutzt werden. Hat aber auch nichts mur EU4 und Co zu tun.

    Solche Daten werden immer dann ausgelesen wenn Verbindung zum OEM Diagnosesystem besteht und dann auch anonym an den Hersteller übertragen. Das ganze übrigens nicht nur bei Fahrzeugen....

  • Nun dann würde ich mal sagen schmeißt eure Smartphons ,Rechner,Navis und Bankkarten wech und alles andere neue Zeug,

    denn alles kann überwacht werden .

    Ich nehme das alles mittlerweile nicht mehr so ernst,will ja nicht zurück in die Urzeit und auch ruhig schlafen.