Strafe ohne DB-killer

  • Servus, welche strafe wird fällig wenn einer ohne db-killer erwischt wird?

  • Wenn ich mal ein anderes Forum zitieren darf...


    Seit dem 01.06.2012 ist das entfernen des Db-Eaters im Bußgeldkatalog neu geregelt. Für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, sieht der Katalog nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:
    Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€
    Inbetriebnahme (Fahrer): 90€
    und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.
    Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012

  • Und als kleine Ergänzung, die ich mal dazu gelesen hatte, aber die Quelle leider nicht mehr habe:
    wenn man den Db-Eater "zufällig" in der Tasche hat, darf man nach Einbau zwar weiter fahren, aber die Geldstrafe wird wegen Vorsatz verdoppelt.


    Gruß
    Günter

  • falls mal irgendwann das neue punktesystem kommen sollte.... wird das eh wieder anders.

  • Und als kleine Ergänzung, die ich mal dazu gelesen hatte, aber die Quelle leider nicht mehr habe:
    wenn man den Db-Eater "zufällig" in der Tasche hat, darf man nach Einbau zwar weiter fahren, aber die Geldstrafe wird wegen Vorsatz verdoppelt.


    Gruß
    Günter



    Das ist bestimmt eher so eine "kann" Sache.


    Schließlich kann man ja auch leicht euphorisiert von der Renne kommen und tatsächlich den Wiedereinbau schlicht vergessen haben.
    Das soll mal einer nachweisen.


    Im Zuge der Neuregelung wüsste ich gerne mal, ob die ab einer gewissen dB-Zahl nicht auch tatsächlich eine Gefährdung sehen.

  • So gefühlstechnisch gibt es in den letzen Jahren min. 10 freds zu dem Thema und den danach entstandenen Diskussionen :o. Forensuche ist auch was feines :wink:

  • nachtfahrer, "das soll erst mal einer nachweisen"?


    wenn die bußgeldstelle vorsatz unterstellt kannst du ja dagegen prozessieren und das gegenteil beweisen bzw. glaubhaft machen. viel spass!
    da ist die geschichte vom "vergessenen" db-eater eine echte lachnummer.


    zu geldstrafe und punkten kommen ggfs. noch taxi-kosten.
    hier werden zu laute auspuffe an ort und stelle beschlagnahmt und die weiterfahrt untersagt.

  • :topX: vergessen, wenn das so einfach wäre, da hätte ja jeder alles vergessen

    Wünsche euch immer genug Straße unterm Möppi :007: :perfekt:


    Gruß von der Bergstrasse
    Dieter :fw:

  • Dann muss ich doch aber bei ausgebauten db-Killer immer von Vorsatz ausgehen, wenn vergessen nicht zählt?!
    (was ich nicht allzu falsch fände...)

    --- "Ich glaube, ich habe es verstanden, deshalb nehme ich es zur Kenntnis!" ---
    --- "Ich mache keinen Unfug, ich kann nur die Auswirkung meines Handelns nicht immer richtig einschätzen!" ---
    Viele Grüße --- eNeSU

  • Nicht vergessen aber während der Fahrt rausgefallen und Schraube nicht wiedergefunden hat man mir schon mal geglaubt.

  • Eine gute Story und ein gewinnender Charakter mag im Einzelfall mal Geld sparen, aber drauf wetten würde ich nicht. Ich schätze, dass die meisten Richter aus der Kombination "fährt ohne db - Killer" und "kann nach Polizeikontrolle den db - Killer für eine Weiterfahrt einbauen" schließen, dass der Fahrer wusste, was er tut.

    Wenn's nicht so wär wie's ist, wär's anders.

  • Ich weiß auch was ich tue, wenn ich ohne Licht fahre. Ob es immer Vorsatz ist?


    Vorsatz heißt, ich nehme mir vor etwas anders zu machen. Vergessen heißt ich nehme den dB-Killer auf der Renne raus, drehe ein paar Runden und denke einfach vor der Fahrt nicht daran, ihn wieder rein zu machen. Ist halt nichts, was man alltäglich macht. Da ist es zu einfach zu unterstellen, ich würde vorsätzlich nach der Renne ohne dB-Killer fahren. Das ist dann schlichtweg ne Behauptung eines Außenstehenden, entspricht aber nicht der Wahrheit. In dubio pro reo sach ich nur. Zu sagen es ist Vorsatz ohne Beweise ist ne Unterstellung. Und solange es ne "Kann"-Sache mit der Unterstellung des Vorwurfs ist, kann die Rennleitung auch mal n Büschen ihre Menschenkenntnis nutzen. Aber das ist dann bestimmt auch davon abhängig wie gut gelaunt sonnen Rennleiter ist.

  • Ich halte es auch fuer ein zweifelhaftes Vergnuegen ohne DB-Eater auf oeffentlichen Strassen rumzufahren.
    Auf den Strassen machen solche Experten mehr Radau als auf den meisten Rennstrecken inzwischen erlaubt ist.
    Dazu kommt, dass es den Anwohnern gegenueber ziemlich belaestigend ist, wenn man meint, unbedingt 150 m vor dem Ortsausgang Vollgas geben zu muessen.

    Gruss Streusel

  • :roll1:
    Oh Herr Wachtmeister ich hab vergessen das in Ortschaften nur 50 erlaubt is. Verzeihen sie mir die 100...:ablach:


    Das Ding im Auspuff is Vorschrift. Der Fahrer is verantwortlich für Selbiges. So sind numal die Spielregeln. Bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz.


    Das konnt ich mir jetz nich verkneifen...

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