Das gilt bei der Gewährleistung, ....
Das ist schon bekannt und ist dir sicher aufgefallen - es geht um die Beweisführung Garantie vs. Kaufvertrag (Gewährleistung)
Nein, es geht dem TO um das Erlischen der Garantie. Und da gibt es keine Beweisumkehr wie Du sie in #7 schreibst.